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Immer mehr Schulschwänzer: Ministerpräsidenten wollen aktiv werden

Ministerpräsidentenkonferenz

Immer mehr Schüler schwänzen – das wollen Länder dagegen unternehmen

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    Kinder, die dem Unterricht fernbleiben, gibt es immer häufiger.
    Kinder, die dem Unterricht fernbleiben, gibt es immer häufiger. Foto: Jens Kalaene, dpa

    In ganz Deutschland schwänzen immer mehr Schüler den Unterricht. Auch wenn keine bundesweiten Zahlen erhoben werden, ist die Entwicklung nicht zu übersehen. Die Puzzleteile fügen sich zu einem Bild. In Sachsen plus 23 Prozent im vergangenen Schuljahr, in NRW plus 45 Prozent in den zurückliegenden fünf Jahren, an den Berufsschulen in Baden-Württemberg fehlt ein Drittel der Schüler häufig. Eine Umfrage unter größeren Städten in Niedersachsen ergab zweistellige Anstiege. Bayern ist keine Ausnahme: „Allein in der Landeshauptstadt München wurden im vergangenen Jahr 2844 Bußgeldverfahren eingeleitet, fast 100 mehr als im Vorjahr“, berichtet die Bayerische Staatszeitung.

    Die Ministerpräsidenten der Länder wollen dem nicht mehr tatenlos zusehen. Auf ihrer Konferenz in Berlin haben sie am Donnerstag ein schärferes Vorgehen gegen das unentschuldigte Fernbleiben beschlossen, das in der Fachsprache der Verwaltung Schulabsentismus heißt. Das Land Hessen hatte die Federführung übernommen. „Die Schulpflicht ist kein unverbindliches Angebot, sondern die Basis für eine erfolgreiche Schulzeit von Kindern und Jugendlichen. Deshalb müssen wir Schulpflichtverletzungen noch konsequenter ahnden und die Ursachen früh bekämpfen“, hieß es in der Beschlussvorlage. Wo Eltern ihre Verantwortung vernachlässigten, müsse der Staat handeln –„auch mit Sanktionen“.

    Hohe Dunkelziffer bei Schulschwänzern

    Allein mit strengeren Strafen soll die Schwänzerei nicht bekämpft werden, betroffene Familien sollen mehr Unterstützung erfahren. Das Problem der Politiker: Es gibt keine präzisen Daten, die Dunkelziffer ist hoch. Erfasst werden beispielsweise nur die wegen des unentschuldigten Fernbleibens verhängten Bußgelder. In Bayern sind Strafen zwischen fünf und 1000 Euro möglich, in Sachsen sogar 1250 Euro. Bis es dazu kommt, hat sich bei den Schülern aber häufig bereits die Gewohnheit ausgebildet, sich dem Unterricht zu verweigern.

    Als Erklärung werden mehrere Ursachen herangezogen: Sie reichen von den sich unter Kindern verstärkt verbreiteten psychischen Krankheiten, den Rückzug in die Welt des Internets und der sozialen Medien oder dem Familienurlaub vor Ferienbeginn, um Geld zu sparen. Die Ministerpräsidenten „sehen die Notwendigkeit, die zentralen Ursachen für Schulpflichtverletzungen zu identifizieren und darauf abgestimmt präventive Konzepte zu entwickeln“.

    Gravierende Folgen für den Lebensweg der Kinder

    In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Schulpolitik auf ihrer Ebene. Der sächsische Kultusminister Conrad Clemens hatte bereits im Vorfeld eine Verschärfung der Sanktionen angekündigt. Die Zahl der Schwänzer sei viel zu hoch. Das Problem zu ignorieren, hieße, gravierende Folgen für den Lebensweg der Kinder in Kauf zu nehmen. Fernbleiben vom Unterricht ist ein früher Indikator für Schulabbruch, familiäre Belastungen oder psychische Probleme. Nach der kursorischen Erhebung Hessens sind davon im ganzen Land mehrere tausend Schüler betroffen. Vereinfacht lässt sich sagen, dass an Berufs- und Mittelschulen häufiger gefehlt wird als an Gymnasien.

    „In Bayern gilt die Schulpflicht – und zwar ausnahmslos für alle“, betont auch Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). „Eine konsequente Durchsetzung der Schulpflicht ist wichtig, denn Bildung ist entscheidend für ein gutes und selbstbestimmtes Leben“, sagt auch sie.

    Immer mehr Schulschwänzer: Bußgelder im Freistaat möglich

    „Generell gilt, dass Erziehungsberechtigte dafür Sorge tragen müssen, dass ihre schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen“, berichtet das bayerische Kultusministerium. „In aller Regel funktioniert das auch ohne Weiteres, da die Schulfamilie vertrauensvoll zusammenarbeitet.“ Erst wenn Ordnungsmaßnahmen nicht greifen, können Bußgelder fällig werden. Ein zentrales Meldeverfahren für Schulschwänzerei gibt es im Freistaat nicht.

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