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Justiz: Frau muss wegen Messerattacke auf Rollstuhlfahrer in Haft

Justiz

Frau muss wegen Messerattacke auf Rollstuhlfahrer in Haft

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    Aus Sicht des Gerichts war der Angriff kein Mordversuch, sondern gefährliche Körperverletzung.
    Aus Sicht des Gerichts war der Angriff kein Mordversuch, sondern gefährliche Körperverletzung. Foto: Daniel Karmann/dpa

    Wegen eines Messerangriffs auf einen Rollstuhlfahrer muss eine Krankenschwester eine Haftstrafe von 4 Jahren 9 Monaten verbüßen. Außerdem muss sie dem Opfer 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Angeklagt war die Frau unter anderem wegen Mordversuchs. Diesen sah das Gericht aber nicht als erwiesen an und verurteilte die 49-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung.

    Die Angeklagte hatte ihrem Bekannten demnach am zweiten Weihnachtsfeiertag 2023 im Kurpark im mittelfränkischen Bad Windsheim mit einem Messer in den Hals gestochen. Das Motiv waren Schulden in Höhe von 2900 Euro, die die Frau bei Mann hatte. Diesen hatte sie laut eigener Aussage vor Gericht in einer Spielothek kennengelernt. Sie selbst sei damals spielsüchtig gewesen und habe Spielschulden gehabt.

    Die Frau wählte den Notruf

    Die Angeklagte hatte die Messerstiche vor Gericht gestanden und sich für die Tat entschuldigt. Nach dem Angriff kam es zwischen der Frau und dem Mann zu einem Gerangel, bei dem dieser ihr das Messer entreißen konnte. Die Frau floh, wählte aber den Notruf.

    Aus diesem Grund sah die Kammer laut Sprecherin keinen Mordversuch vorliegen. Statt mit dem auf dem Boden liegenden Messer die Tat zu vollenden, habe diese Hilfe für das Opfer gerufen.

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