Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: Dobrindt braucht in der Asylpolitik einen Plan B

Kommentar

Dobrindt braucht in der Asylpolitik einen Plan B

Margit Hufnagel
    • |
    • |
    • |
    Beamte der Bundespolizei stehen bei der Einreisekontrolle am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke.
    Beamte der Bundespolizei stehen bei der Einreisekontrolle am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Politik ist ein mühsames Geschäft. Wer will, dass die eigenen Überzeugungen zur allgemeingültigen Regel werden, muss sich Mehrheiten organisieren. Was schon im Bundestag schwierig geworden ist, ist auf europäischer Ebene zur gewaltigen Herausforderung geworden. Das gilt für das Thema Zuwanderung ganz besonders. Doch wer ganz oben mitmischen will, muss dieses Kunststück der Überzeugungsarbeit beherrschen. Bundesinnenminister Dobrindt mag mit den Grenzkontrollen und der Zurückweisung von Asylbewerbern ein politisches Ausrufezeichen gesetzt haben, doch das führt absehbar zu einer ganzen Reihe von Fragezeichen.

    In der Migrationspolitik gibt es Frust über andere europäische Gesetzesbrecher

    Will sich ein Regierungsmitglied wirklich gegen die Gerichte und damit über den Rechtsstaat stellen? Wie sieht die langfristige Strategie aus, wenn Grenzkontrollen nur ein erster Schritt sein sollen? Ein Minister darf auch mal mit Symbolpolitik arbeiten, um zu zeigen, dass die Zeiten sich ändern sollen. Er darf austesten, wie weit die Justiz ihn gehen lässt und sich dafür in Graubereiche vorwagen. Er darf sogar seinen Frust zeigen über all die anderen europäischen Rechtsbrecher, die sich selbst nicht an die Migrationsgesetze halten. Was er aber bei all dem in der Hinterhand haben sollte, ist ein Plan B, eine Exit-Strategie. Und die fehlt.

    Diskutieren Sie mit
    22 Kommentare
    Klaus Axmacher

    Ihr blindes Vertrauen in die Unfehlbarkeit der Justiz in Ehren, aber mir bleibt eine gewisse Skepsis. Wir hatten in Deutschland schon braune Richter und rote Richter die sich dem Zeitgeist angepasst haben. Lang ist auch die Liste der Gerichtsurteile der letzten Jahrzehnte die am Ende von der obersten Instanz einkassiert wurden. Gute Gründe für ein gesundes Maß an Skepsis.

    |
    Wolfgang Boeldt

    Nur der Papst ist unfehlbar wenn er ex cathedra spricht. Die "Farbe" eines Richters spielt keine Rolle, vielleicht nur dann, wenn das Gesetz einen Spielraum vorsieht; aber das ist i.O.. Und wenn ein niederinstanzliches Urteil durch ein höherinstanzliches Gericht aufgehoben wird, spricht das nur für eine funktionierende Justiz.

    Jochen Hoeflein

    Beim Artikel drängt sich die Meinung auf, dass die mit Mehrheit gewählte Regierung die grundsätzlich Änderung in der Asylpolitik aufgeben soll und zur von der Ampelgewohnten Open Door Mentalität zurückkehren sollte. Es ist gut dass viele Regierungen in Europa versuchen das bisher geübte System zu überwinden. Es ist eine Frechheit diese Versuche als Rechtsbrecher hinzustellen. Im Zweifelsfall müssen eben die superliberalen Gesetzte wieder auf ein verträgliches Mass gestutzt werden. Frau Meloni in IT und Dänemark haben hierzu schon sehr früh die Weichen hierzu gestellt. Und Berlin stellt endlich die Subvention der "Seenotretter" NGOs im Mittelmeer ein.

    |
    Martin Goller

    "Es ist eine Frechheit diese Versuche als Rechtsbrecher hinzustellen." - Wenn ein Richter richtet das man Recht bricht ist man Rechtsbrecher. " Im Zweifelsfall müssen eben die superliberalen Gesetzte wieder auf ein verträgliches Mass gestutzt werden. " - Dafür ist eine Regierung da, aber Herr Dobrindt scheint es nicht so zu haben mit Gesetze ändern und beachten. Niemand verbietet Herrn Dobrindt im Rahmen der bestehenden Gesetze zu handeln. Aber Rechtsbruch muss klar als solcher benannt werden. Über welche anderen Rechte soll sich die Regierung denn sonst noch so hinwegsetzen? Oder darf das auch der Privatmann?

    Jochen Hoeflein

    Bloß weil ein Berliner Richter für die Somalier Recht gesprochen hat. Man soll ruhig warten wie andere Gerichte über mehrere Instanzen hinweg die Causa beurteilen. In Berlin weiss nie, ob Richter politisch links eingefärbt sind.

    Martin Goller

    Das sind schwerwiegende Vorwürfe Herr Hoeflein! Sie sagen also ein Richter hat hier Recht gebeugt? Dann erstatten Sie Anzeige! Aber sie machen das so wie viele der AfD und ähnlichen Orientierungen nahe Personen: wenn ein Gericht in ihrem Sinne entscheidet ist es das unverrückbare gottgegebene letzte Wort und war jedem vorher klar. Wenn nicht, dann ist es ein linksgrün versiffter Aktivist. Sie haben übrigens nicht geantwortet: wo soll sich die Regierung noch über geltendes Recht hinweg setzen? Bei den Steuergesetzen? Oder bei der StVO? Darf Augsburg nun also doch die Max Straße zur Fußgängerzone machen? Darf ich Ihnen ihr hab und gut wegnehmen wenn nicht irgend ein Richter ein politisch gefärbtes Urteil gegen mich fällt?

    Jochen Hoeflein

    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Die Rechtsprechung bei STVO und Kriminalität hat sich stetig ohne große Sprünge weiter entwickelt. Nur bei den Flüchtlingsgesetzen ist EU und die damit verbundenen Verordnungen weit über den Rahmen der weltweit geltenden Regeln wie die Genfer Konvention- nach meiner Meinung zu weit. Dies bedarf der der Rückführung auf ein verträgliches Mass für die Aufnahmeländer- da muss Druck auf die EU ausgeübt werden.

    Maria Reichenauer

    Sie haben es genau richtig gesagt, Herr Hoeflein. IHRER MEINUNG NACH. Ihre Meinung ist aber nicht das Amen, sondern eine von vielen Meinungen. Auch die Asylgesetze wurden immer wieder angepasst und verschärft – nicht nur das Strafgesetzbuch. Was Sie immer wieder vergessen: es geht um Menschen, nicht um irgendeine Ware, die man beliebig zwischenparken oder archivieren kann. Es kommen durchaus Menschen zu uns, die Hilfe brauchen, die aus einem nicht sicheren Land kommen, und denen gilt es gerecht zu werden. Zumal der Westen oft nicht unwesentlich an schlimmen Zuständen in der Welt beteiligt ist. Aber das dürfte Ihnen ziemlich egal sein, solange Ihre kleine Welt heil ist.

    Richard Merk

    Es braucht tatsächlich keine Exit-Strategie weil alleine der Plan A so überflüssig ist wie ein Kropf. Statt eine unsinnige und grenzwertige Asylpolitik weiter zu treiben wäre es sinnvoller unsere Steuerbehörden so auszustatten dass Schlupflöcher endlich gestopft werden. Damit wäre auch etwas übrig für die Ärmsten in unserem Land. Im Übrigen hat sich die Asylpolitik schon längst vor Dobrindt geändert. Es zeigt sich an den Zahlen doch deutlich genug und für Dobrindt gäbe es wirklich Wichtigeres zu tun als zu jammern und unsere Justiz zu überlasten.

    Marianne Böhm

    Ich möchte sagen dass dieses ständige in der Vergangenheit leben, was im zweiten Weltkriegs passiert ist.. sich heut so niemals mehr wiederholen wird.. Die Deutschen tun sich ja schon schwer die heutigen Kriege zu akzeptieren und sie mit Waffen zu unterstürzen.. Wie können wir unsere eigene Zukunft gestalten, wenn wir von anderen in der Vergangenheit festgehalten werden.. die uns nicht loslassen. Es wird nicht nur unsere... sondern unseren Nachkommen ihre Zukunft genommen.. das finde ich das schlimmste was wir ihnen antun können... In der Migrationspolitik wird uns das selbige vorgeworfen.. was etwas völlig anderes ist.. und da ist nicht alleine die deutsche Politik gefragt, sondern die Weltpolitik , warum man solange zugesehen hat und es dazu kommen konnte.. !

    |
    Richard Merk

    Was im zweiten Weltkrieg passiert darf sich nicht wiederholen. Deshalb auch die ständigen Mahnungen. Merkwürdig ist allerdings, dass dies von dem Einen oder Anderen nicht verstanden werden will. Warum wohl?

    Franz Xanter

    Viele scheinen zu glauben, alles, was Gerichte als Urteil sprechen, wäre in Stein gemeißelt. Dem ist definitiv nicht so! Erstens wird das Gesetz durch die Politik festgelegt und weiterhin ändern sich Gegebenheiten im Laufe der Zeit. Auch die Ansichten, Einstellungen, Erwartungen der Wählerschaft ändert sich im Laufe der Zeit und es ist an der Politik, dem Rechnung zu tragen. Und dieses Gezeter in Richtung 2. Weltkrieg ist Geschichte. Man kann und muss daraus lernen, aber es ist Geschichte. Vergleich damals - heute bringen eine Problemlösung keinen Schritt voran; im Gegenteil. Und die im Kommentar angesprochene Exit-Strategie? Warum? Eine Richtung ist festgelegt und es bedarf keiner zweiten möglichen Korrektur. Exit-Strategie hat so leicht den Beigeschmack nach Kollaboration.

    |
    Martin Goller

    "Viele scheinen zu glauben, alles, was Gerichte als Urteil sprechen, wäre in Stein gemeißelt." - Stimme ich ihnen zu. Aber das es aktuell ein aktuelles Urteil gibt sollte man akzeptieren. "Auch die Ansichten, Einstellungen, Erwartungen der Wählerschaft ändert sich im Laufe der Zeit" - Ebenso - aber es gibt ein aktuelles Urteil das ein Gesetz auslegt. "Erstens wird das Gesetz durch die Politik festgelegt" Im Rahmen der Verfassung, ja! Und Herr Dobrindt hat gegen ein aktuelles Gesetz scheinbar verstoßen - also soll er gerne ein neues Gesetz in den Bundestag einbringen. "Und dieses Gezeter in Richtung 2. Weltkrieg ist Geschichte. Man kann und muss daraus lernen, aber es ist Geschichte." Wenn ein Kommentator fordert dass die gewählte Regierung Gerichte ignoriert und Rechtsbruch legitimiert ist es eben nicht Geschichte, sondern aktuell. Exit bedeutet hier eine rechtlich einwandfreie Lösung. Wenn ich mit 80 durch die FuZo rausche brauche ich auch keinen Plan B!

    Richard Merk

    Herr Xanter, man kann und muss aus der Geschichte lernen, was ist da so schwer zu verstehen. Ganz gewiss nicht umsonst ist dies in Deutschland besonders ausgeprägt. Es scheint einigen Leuten trotzdem recht schwer zu fallen. Das Recht auf Asyl ist ein fundamentales Menschenrecht und dient dem Schutz der Menschenwürde und der Gewährung von Schutz vor politischer Verfolgung.

    Maria Reichenauer

    Herr Xanter, Gesetze kann man ihm Rahmen der Verfassung ändern, aber nicht nach Gutdünken von rechten Populisten und blindwütigen Politikern. Politiker können Gesetze einbringen, aber sie müssen der Verfassung, der europäischen Gesetzgebung, der Charta der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskommission entsprechen. Wenn ein Minister es nicht schafft, sich in diesem Raum zu bewegen, hat er seinen Job nicht verdient. Und wenn er vor der Wahl versprochen hat, diese Vorgaben zu brechen und dann an den Gerichten scheitert, ist er ebenfalls nicht tauglich für dieses Amt. Dann hat er sich. einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt. Im übrigen: es gibt kein Gezeter Richtung zweiter Weltkrieg. Es gibt ernstzunehmende Parallelen zum Weg in Richtung Nazidiktatur. Wer sich ein wenig kundig macht über die späten 1920er und frühen 1930er Jahre sieht dies, wenn er es sehen will. Wer bereits AFD-Scheuklappen hat, tut dies natürlich mit einem Wink ab. Genau das ist das Problem.

    Peter Zimmermann

    Hmm, was war nochmal sein Plan B bei der Ausländermaut? Ach ja der Scheuer. :-))

    Klaus Axmacher

    "Er darf austesten, wie weit die Justiz ihn gehen lässt und sich dafür in Graubereiche vorwagen" Wiederspruch Frau Hufnagel - Eine Regierung ist von einer Mehrheit gewählt worden im Gegensatz zur Justiz. Deshalb kann eine Regierung auch Gesetze verabschieden nach denen die Justiz zu richten hat. Ich habe den Eindruck das in Deutschland manche Gerichte mit ihrer krass eigenwilligen Auslegung der Gesetze ihre Kompetenzen überscheiten.

    |
    Robert Miehle-Huang

    Axmacher stellt einen der Grundzüge unserer Demokratie – die Gewaltenteilung – infrage. Von welcher politischen Randgruppierung kennt man das bloß?

    Martin Goller

    Gewaltenteilung Ist ihnen bekannt? Sie blasen in das Trumpsche Horn der Exekutivdiktatur. Das hatten wir schonmal. Damals gingen abertausende rechtlich korrekt und sanktioniert ins Gas und Arbeitslager.

    Gerald Drews

    So, wie Sie das beschreiben, ist das der erste Schritt hin zu Verhältnissen wie in Ungarn, den USA oder - im extremsten Fall - Russland. Gott bewahre!

    Wolfgang Boeldt

    Politische (Grund-)Bildung ist keine Lotterie und schon erst recht nicht ein Wunschkonzert. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde schon vor ca. 350 Jahren "erfunden" (Locke, Montesquieu). Die Justiz spricht Recht im Rahmen der ihr vorgegebenen Gesetze, nicht Hinz und Kunz.

    Maria Reichenauer

    Herr Axmacher, wenn Ihnen ein Urteil nicht gefällt, dann nennen Sie das eigenwillige Auslegung? Interessant – welche Regierungen praktizieren das bereits? Ungarn? die USA? Putin und weitere Diktatoren? Die Regierung kann Gesetze erlassen, das stimmt, aber noch haben wir ein Verfassungsgericht, das von der Regierung unabhängig ist und das Gesetze kassiert, die nicht den Menschenrechten entsprechen. Denn nur darum geht es Ihnen.

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden