Ein pragmatischer Migrationsplan nach dem falschen Prinzip
Die Ampel will Geduldeten den Weg zum Bleiberecht ebnen. Doch das sendet zwiespältige Signale.
Die Migrationspläne der Ampel-Regierung bauen auf einem falschen Prinzip auf, auch wenn sie in der Praxis ganz ordentlich funktionieren könnten. Menschen, die ohne gesetzliche Grundlage nach Deutschland kommen, kein Anrecht auf Asyl haben, dafür irgendwann mit einem legalen Aufenthaltsstatus zu belohnen, schafft Präzedenzfälle und Fehlanreize. Doch die Idee des Chancen-Aufenthaltsrechts ist immerhin der Versuch, zumindest einige der zahlreichen Widersprüche aufzulösen, die seit Jahren die deutsche Zuwanderungspolitik prägen.
Ein sehr liberales, weitreichendes Asylrecht hat auch zahlreiche Migrantinnen und Migranten, die weder vor Gewalt, Krieg oder Terror fliehen, noch in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, bewogen, nach Deutschland zu kommen. Sie haben kein Recht auf dauerhaften Aufenthalt, doch in der Praxis ist es meist schwierig bis unmöglich, ihre Rückführung zu organisieren. Über sogenannte Kettenduldungen bleiben sie immer länger im Land, was für die Betroffenen, aber auch für Behörden und Arbeitgeber höchste Unsicherheit bedeutet.
Eine Erlaubnis auf Probe ist zielführend
Ihnen zunächst einmalig eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu gewähren, ist ein guter, pragmatischer Ansatz. Wenn sie in dieser Zeit nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern können und die deutsche Sprache beherrschen, erhalten sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Bekommen sollen diese Chance nur diejenigen, die bereits seit fünf Jahren hier und gut integriert sind. Viele von ihnen werden als Arbeitskräfte dringend benötigt.
Die Reform des Zuwanderungsrechts muss aber weitergehen. Es braucht klarere, einfachere Pfade für Zuwanderer, die in Deutschland Arbeit und Perspektiven suchen. Und zwar Pfade, die von denen für das Asyl ganz klar getrennt sind. Funktionieren wird das alles nur, wenn die Ampel auch ihre Ankündigung umsetzt, für mehr Konsequenz zu sorgen. Straftäter und Gefährder etwa müssen zügig abgeschoben werden. Dass es Innenministerin Nancy Faeser von der SPD damit ernst ist, muss sie erst noch beweisen.
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Wenn das neue Gesetz ohne wenn und aber, ohne Abstriche und ohne hierfür auch wieder Ausnahmen zu ermöglichen, eingehalten wird, könnte das sogar etwas werden.....Wichtig ist, das von den Vorgaben nicht abgewichen wird, weil es ansonsten die illegale Migration anfachen wird. Also, keine Bleibemöglichkeit, wenn der Lebensunterhalt nicht 100% gesichert ist, keine Bleibemöglichkeit, wenn beim Asylantrag falsche Angaben gemacht wurden und keine Bleibemöglichkeit, wenn die Identität nicht nachgewiesen werden kann. Hiergegen rennen die Flüchtlingshelfer und -verbände bereits jetzt Sturm, aber es muss klar sein, dass nur in den genannten Voraussetzungen ein Bleiberecht möglich ist und die anderen abgeschoben werden oder in der Duldung bis zur möglichen Abschiebung verharren müssen. Wenn man dann gleichzeitig Härtefalle (die keine Härtefälle sind), wie z.B. alleinerziehend mit 5 Kindern vom Balkan, rigoros ausschließt und eine weitere Einwanderung ins Sozialsystem verhindert, es den anderen Zuwanderern, die man derzeit nicht abschieben kann, es so ungemütlich, wie möglich macht und nur noch sehr ernsthafte körperliche Erkrankungen als Abschiebehindernis anerkennt (ja, es wird immer noch massenhaft mit angebl. psychischen Erkrankungen die Abschiebung verhindert), dann wäre tatsächlich eine gute Basis geschaffen, denn das würde denen, die noch hier sind und denen, die sich auf den Weg machen, zeigen, dass es sich nicht lohnt, seinen Pass zu verlieren, Erkrankungen vorzutäuschen bzw. zu dramatisieren oder auf die Tränendrüse zu drücken, aber nur dann!