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Habecks Plan: Kursgewinne mit Sozialabgaben belegen - Folgen für Sparer

Kommentar

Habecks nächster Hammer – Kursgewinne mit Sozialabgaben belegen

Rudi Wais
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    Sozialabgaben auf Kapitalerträge? Hier irrt Robert Habeck gewaltig.
    Sozialabgaben auf Kapitalerträge? Hier irrt Robert Habeck gewaltig. Foto: Arne Dedert, dpa

    Der gefräßige Staat hat ein neues Gesicht - das von Robert Habeck. Mit seinem Vorschlag, Kursgewinne, Zinserträge und Dividenden nicht nur der Steuer zu unterwerfen, sondern sie auch noch mit Sozialabgaben zu belegen, liegt der Wirtschaftsminister ähnlich weit daneben wie einst mit seinem Heizungsgesetz. Vor Augen hat er vermutlich Spitzenverdiener und Privatiers, denen Grüne und Sozialdemokraten schon lange ans Geld wollen.

    Treffen aber würde er vor allem Millionen von kleinen Sparern, die einen Teil ihres Geldes in Fonds, Aktien oder Anleihen anlegen und mit Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer schon mehr als genug von ihrem mühsam Ersparten an den Fiskus abtreten. Gleichzeitig führt Habeck damit auch seine eigenen Pläne für eine Rentenreform ad absurdum, bei der ein sogenannter Bürgerfonds einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt arbeiten lassen soll. Jede zusätzliche Belastung der Erträge dort aber schmälert am Ende die Renten.

    Steuermodell der USA sollte Vorbild sein

    Auch alle Appelle, selbst stärker fürs Alter vorzusorgen, verpuffen in dem Moment, in dem der Staat im Habeck-Style nach den Renditen greift. Überspitz formuliert: Aktien werden weder krank noch arbeitslos oder pflegebedürftig - warum ihre Erträge also mit Sozialabgaben belegen? Andere Länder gehen genau den gegenteiligen Weg: In den USA, zum Beispiel, ist die Auszahlung von Geld aus den Altersvorsorge-Depots unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei.

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