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Krankenhausreform: CSU begrüßt Aufweichung

Kliniken

„Ist ein Anfang“: CSU begrüßt Aufweichung der Krankenhausreform

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    „Das Papier ist ein Anfang“, sagt CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek.
    „Das Papier ist ein Anfang“, sagt CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Foto: Daniel Vogl, dpa

    Union und SPD wollen die von der Ampel-Regierung beschlossene Krankenhausreform entschärfen. Das ursprüngliche Gesetz trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Kern der Reform ist die Bündelung von Krankenhäusern nach Leistungsgruppen. Kliniken sollen sich stärker spezialisieren, dafür müssen sie entsprechende Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählen in erster Linie technische Voraussetzungen, also beispielsweise bestimmte Geräte, die für die Behandlung vorgehalten werden müssen. Oder auch eine eindeutig definierte Anzahl an entsprechend ausgebildeten Ärzten.

    Davon hatte sich Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine bessere Gesundheitsversorgung versprochen. Gleichzeitig – so die Hauptkritik an der Reform – könnten dadurch Kliniken schließen, der Weg ins Krankenhaus für Patienten länger werden. Eine Aufweichung dieser Reform hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen.

    Wie die aussehen soll, hat das Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU) nun in einem Referentenentwurf ausgearbeitet. Der wichtigste Punkt: Die Kriterien für die Kliniken werden weniger streng ausgelegt. Dafür räumt der Bund den Ländern die Möglichkeit ein, weitreichende Ausnahmen festzulegen. So könnten künftig beispielsweise auch Kliniken Leistungen anbieten, welche die Standards der ursprünglichen Reform nicht erfüllen. Das könnte vor allem kleinen Krankenhäusern in ländlichen Regionen helfen.

    Holetschek: „Die Nachbesserungen gegenüber der ursprünglichen Reform sind nicht zu übersehen“

    Die CSU begrüßt den Vorstoß. „Das Papier ist ein Anfang, die Nachbesserungen gegenüber der ursprünglichen Reform sind nicht zu übersehen“, sagt der Fraktionsvorsitzende der CSU im Landtag und frühere bayerische Gesundheitsminister, Klaus Holetschek, unserer Redaktion. „Ich glaube aber nicht, dass sie schon ausreichen.“ Die Länder und allen voran Bayern hatten die geplante Reform der Ampel-Koalition von Anfang an kritisiert.

    „Eine Überarbeitung der Fachklinik-Definition wurde bisher gar nicht aufgegriffen“, sagt Holetschek. „Das müssen die Länder selbst bestimmen können, damit die für die Versorgung relevanten Standorte erhalten bleiben.“ Vor allem ein Sektor ist davon betroffen. „Es gibt immer noch keine eigene Leistungsgruppe für Schmerzmedizin. Sollte die nicht kommen, könnte das zu Versorgungsengpässen führen.“ Im Koalitionsvertrag ist die Überarbeitung der Fachklinik-Definition enthalten. Sie würde den Ländern noch weitreichendere Befugnisse einräumen. Kritik am Entwurf der Gesundheitsministerin kommt von den Kassen und den Grünen. Sie warnen vor einer Aufweichung der Qualitätsstandards.

    Was heißt das nun für die Kliniken im Freistaat? Auch dem bayerischen Gesundheitsministerium liegt der Entwurf seit Dienstag vor. Die Änderungen „müssen nun intensiv fachlich geprüft werden“, sagt Judith Gerlach, Gesundheitsministerin in Bayern, unserer Redaktion. Auch sie bemängelt, dass Fachkliniken im Entwurf nicht neu definiert werden. Das „sorgt bei den Krankenhäusern und den Planungsbehörden für Unsicherheit“, sagt Gerlach. „Dieses Thema muss angegangen werden. Zudem ist mir auch weiterhin nicht klar, wie der Bund die Betriebskosten der Krankenhäuser auskömmlich finanzieren wird.“ Die bayerische Landesregierung jedenfalls bleibt dem Vorhaben gegenüber skeptisch. Man werde sich „weiter dafür einsetzen, dass unzureichende Regelungen nachgebessert werden“, sagt Gerlach. „Denn klar ist: Das vom ehemaligen Bundesminister Karl Lauterbach gegen massive Bedenken aus der Praxis durchgedrückte Gesetz geht aktuell an der Versorgungsrealität in Flächenländern wie Bayern vorbei.“

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