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Kriminalität: Angeklagter bestreitet Mord an Obdachlosem

Kriminalität

Angeklagter bestreitet Mord an Obdachlosem

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    Der Tatort: Eine Fußgängerbrücke beim Englischen Garten
    Der Tatort: Eine Fußgängerbrücke beim Englischen Garten Foto: Matthias Balk/dpa

    Vor einem Jahr erschütterte der Fund einer brennenden Leiche am Englischen Garten in München die Stadt - jetzt hat der Mordprozess um den Fall begonnen. Vor dem Landgericht München I weist der Angeklagte, der wie das Opfer aus dem Obdachlosenmilieu stammt, die Vorwürfe kategorisch zurück.

    Angeklagter weist Vorwürfe zurück

    «Der Angeklagte bestreitet, das Opfer ermordet, ausgeraubt und angezündet zu haben», sagte sein Anwalt in einer Erklärung - und brachte einen Dritten ins Spiel. Sein Mandant sei an dem Tag, an dem der Mann unter der Brücke starb, mit diesem Dritten in dem großen Münchner Park unterwegs gewesen.

    Dieser, so heißt es in der Erklärung der Verteidigung, habe angegeben, «dass sich unter der dortigen Brücke der Typ befände, der ihm noch Geld schulde». Dort sei der Angeklagte dann später auf ein Feuer aufmerksam geworden und habe gesehen, «dass neben einem Mantel, der dort lag, ein menschlicher Körper verbrannte». Nach dem Fund des brennenden Toten habe er Passanten gebeten, die Polizei zu alarmieren.

    Die Staatsanwaltschaft sieht die Sache anders: Sie hat den 57 Jahre alten Ungarn, der ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu stammt, wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge angeklagt. Als Mordmerkmale nimmt sie Habgier und die Verdeckung einer Straftat an.

    Motiv Habgier und Vertuschung vermutet

    Sie geht davon aus, dass er das 78 Jahre alte Opfer schlug und würgte, um dann dessen Handy, Werkzeuge und ein Gummiband stehlen zu können. Die Gegenstände habe ihm jener Dritte gegeben, hieß es dagegen in der Verteidigererklärung. Laut Anklage erlitt der Mann unter anderem Verletzungen am Schädel, Brüche an Nase und Kiefer. Er starb «im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu den Schlägen auf den Kopfbereich und der Druckausübung auf den Hals noch vor Ort».

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kehrte der Angeklagte nach der Tötung des Mannes nochmal zurück, zündete die Leiche an, um seine Tat zu vertuschen - und schrie dann um Hilfe, um auf den Brand aufmerksam zu machen.

    Die Ermittler hatten nach der Tat im vergangenen Jahr zunächst befürchtet, es könne sich - ähnlich wie Taten, die damals in Wien Schlagzeilen machten - um ein «Hassverbrechen zum Nachteil von Obdachlosen» handeln. Eine Ermittlungsgruppe mit 17 Beamten nahm die Arbeit auf, ging 34 Zeugenhinweisen nach, auch weil zunächst unklar war, um wen es sich bei dem verbrannten Toten überhaupt handelte.

    Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I ist der Dritte, den die Verteidiger-Erklärung ins Spiel brachte, für die Behörden kein Unbekannter. Er sei Teil der Ermittlungen gewesen. Und dennoch wurde der 57-Jährige angeklagt und nicht er.

    Verhandlungen angesetzt bis Dezember

    Das Gericht hat 16 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt, das Urteil könnte demnach am 19. Dezember fallen.

    Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht mit einer Mappe.
    Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht mit einer Mappe. Foto: Peter Kneffel/dpa
    Der Mann ließ über seinen Anwalt alle Vorwürfe bestreiten.
    Der Mann ließ über seinen Anwalt alle Vorwürfe bestreiten. Foto: Peter Kneffel/dpa
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