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Marine Le Pen fünf Jahre von Wahlen ausgeschlossen: Ein Urteil mit Folgen

Kommentar

Le Pens Schuldspruch ist völlig legitim

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    Die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, ist in der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament verurteilt worden.
    Die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, ist in der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament verurteilt worden. Foto: Julien De Rosa, AFP/dpa (Archivbild)

    Politisches Erdbeben, Paukenschlag, historisches Urteil: Keine dieser Beschreibungen ist zu stark für das, was in Frankreich am Montag in einem Pariser Gerichtssaal entschieden wurde, nämlich der Ausschluss von Marine Le Pen von Wahlen in den nächsten fünf Jahren. Denn ihre Verurteilung zur Unwählbarkeit greift sofort.

    Es ist das vorzeitige und spektakuläre Ende von Le Pens Ambitionen, 2027 Präsidentin Frankreichs zu werden. Bereits dreimal ist die 56-Jährige angetreten, jedes Mal mit besseren Ergebnissen. Das war auch eine Folge ihrer Strategie der „Entdämonisierung“ einer Partei, die einst unter anderem von ehemaligen SS-Mitgliedern gegründet wurde und die lange ein Sammelbecken für Antisemiten, Rassisten und EU-Hasser war – an erster Stelle ihr inzwischen verstorbener Vater Jean-Marie Le Pen.

    Weil sie anders als er wirklich an die Macht strebte, duldete sie aus Imagegründen keine offensichtlich extremen Positionen oder Symbole mehr, änderte aber wenig am Programm. Der kosmetische Kurswechsel machte sie zu einer der beliebtesten Politikerinnen Frankreichs und den RN zur stärksten Oppositionskraft.

    Für fünf Jahre unwählbar: Pariser Gericht verurteilt Marine Le Pen

    Es ist reine Spekulation, ob sie bei den Wahlen 2027 gewonnen hätte – aber dass ihr die Justiz diese Möglichkeit verwehrt, wirbelt die politischen Verhältnisse im Land durcheinander. Mit dem Parteichef Jordan Bardella baute sie zwar frühzeitig einen Nachfolger auf, doch der 29-Jährige verfügt trotz seines unbestreitbaren politischen Talents über wenig Erfahrung. Für alle, die sich ein pro-europäisches und weltoffenes Frankreich wünschen, ist die Ausgrenzung von Le Pen nur teilweise eine gute Nachricht. Denn das Urteil könnte sich zu Gunsten ihrer Partei entwickeln. In den Augen ihrer Anhänger wird die Rechtspopulistin zu einer Märtyrerin, geopfert auf dem Altar einer angeblich politisch gelenkten Justiz. Zugleich bleibt die Ideologie, die auf der Ausgrenzung von Einwanderern und der nationalistischen Abschottung beruht, populär. Sie gilt es zu widerlegen, in mühsamer Überzeugungsarbeit.

    Dennoch ist jede Kritik am Urteil des Gerichts unangebracht, weil es auf Fakten beruht. Marine Le Pen hat bewusst ein System der Veruntreuung von EU-Geldern von ihrem Vater übernommen und weitergeführt und zeigte zu keinem Zeitpunkt Reue. Für die erwiesenen Vergehen sieht das französische Gesetz eben jene Strafe der Unwählbarkeit vor, die sie nun erhalten hat. Ihr Schuldspruch ist völlig legitim.

    Es handelt sich eben nicht um ein politisches Urteil, auch wenn dieser Vorwurf längst zu hören ist und das Misstrauen in die Arbeit der Richterinnen und Richter noch zu vergrößern droht. Doch eine unabhängige Justiz ist ein unverzichtbares Standbein einer Demokratie. Dass Le Pen und Co genau diese in Frage stellen, beweist einmal mehr, wie gefährlich sie für das Land sind. Umso wichtiger ist es, dagegen zu halten – mit Argumenten, Fakten und Werten. Dieser politische Kampf endet nicht mit einem Ausschluss Le Pens aus dem politischen Leben. Er muss unvermindert weitergehen.

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