Schnell musste es gehen und unkompliziert, als sich im Frühjahr 2020 das Coronavirus ausbreitete und in Deutschland dringend benötigte Masken fehlten. Das Gesundheitsministerium (BMG) unter dem heutigen Unions-Fraktionschef Jens Spahn reagierte und schrieb sogenannte Open-House-Verträge aus. Jeder, der bis Ende April mindestens 25.000 Masken liefern konnte, dem würde man Masken in unbegrenzter Höhe abkaufen – so die Idee.
Der Unternehmer Joachim Lutz aus Offenburg in Baden-Württemberg war einer der Lieferanten. Er ließ 300.000 Masken aus China einfliegen. Geld aber hat er bis heute nicht bekommen. „Die Großen hat man damals bezahlt“, sagt er unserer Redaktion. „Uns Kleine nicht.“ Seit über fünf Jahren streitet er nun mit dem Bundesgesundheitsministerium vor Gericht. Und das ist teuer. Die Anwaltskosten steigen mittlerweile in die Hunderttausenden, sagt Lutz. „Und auf den Kosten für die Masken bin ich auch sitzengeblieben.“ Aber nicht nur für Lutz ist der Streit teuer. Sondern auch für den Staat.
Noch immer laufen 100 Verfahren von klagenden Lieferanten
Lutz wandte sich nach der Lieferung zunächst mehrfach per E-Mail an das BMG und das Büro des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn. Er schickte Zahlungserinnerungen, fragte nach, wann er mit dem Geld rechnen könne. Die Nachrichten liegen unserer Redaktion. Ohne Erfolg. Im Juni 2020 dann die Mitteilung: Das Gesundheitsministerium zieht sich von dem Vertrag zurück. Die Begründung: Die Masken seien mangelhaft. Wie viele andere entschied sich Lutz, zu klagen. Und er bekam Recht. Im April 2024 verurteilte das Landgericht in Bonn den Bund zu einer Zahlung von 1,6 Millionen Euro gegen die Lieferung von 300.000 neuen Masken. Wegen der ursprünglich mangelhaften Ware hätte das BMG die Option einer Nachlieferfrist von Anfang an anbieten müssen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Geld hat Lutz bis heute nicht bekommen. Der Bund hat Berufung eingelegt, aber auch Lutz selbst. Er verlangt zusätzliche Zahlungen für Zinsen und Anwaltskosten. Das Verfahren liegt aktuell beim Oberlandesgericht.
Joachim Lutz ist damit nicht allein. „Aktuell sind im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzausrüstung über das Open-House-Verfahren noch rund 100 Verfahren rechtshängig“, erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Dabei geht es um einen Gesamtwert von 2,3 Milliarden Euro. Wobei das BMG betont, dass es sich bei einem Großteil der Fälle um nicht gelieferte Ware handelt. In einigen Fällen hat das BMG eine Nichtzulassungsklage beim Bundesgerichtshof eingereicht. Entscheidungen stehen noch in diesem Jahr an.
Folgekosten von über 500 Millionen Euro
Doch selbst wenn die Gerichte im Sinne des Ministeriums urteilen: Über die vergangenen Jahre sind bereits erhebliche Folgekosten der Maskenbeschaffung angefallen - und sie laufen weiter. Die Grünen-Politikerin Paula Piechotta wollte kürzlich genau wissen, wie viel der Staat noch heute für die Maskenaffäre ausgibt. Dazu richtete sie schriftliche Fragen an das Gesundheitsministerium. Die Antwort liegt unserer Redaktion vor, zuerst hatte der Tagesspiegel berichtet. Das Ergebnis: Allein im Jahr 2025 sind 20 Millionen Euro für „Rechtsberatungskosten“ veranschlagt. Insgesamt belaufen sich die Folgekosten für 2025 auf fast 50 Millionen Euro. Darunter fallen neben den Kosten für Rechtsberatung zum Beispiel auch Zahlungen für die Lagerung, den Transport oder die Vernichtung von Masken.
Insgesamt belaufen sich die Folgekosten seit 2020 auf inzwischen mehr als 500 Millionen Euro. Darunter fallen auch Kosten für etwa 120 Fälle, in denen laut Gesundheitsministerium Vergleiche oder Klarstellungsvereinbarungen mit klagenden Lieferanten geschlossen wurden. „Im Rahmen dieser Vereinbarungen wurden rund 390 Millionen Euro gezahlt“, heißt es aus dem Ministerium. Die über 500 Millionen Euro fallen zusätzlich zu den bereits bekannten 5,9 Milliarden an, die Spahn damals für die Beschaffung ausgab.
Die Grünen greifen Spahn scharf an. „Das Gesundheitsministerium kaufte massenhaft Masken ohne echte Bedarfsplanung und scheiterte dann beim Versuch, aus den Verträgen mit den Lieferanten herauszukommen“, sagte Paula Piechotta unserer Redaktion. „Rund 100 Klagen mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro plus bis zu 1,4 Milliarden Euro Zinsen belasten mittlerweile den Steuerzahler, und die Kosten steigen täglich weiter.“ Union und SPD blockierten aktiv jede ernsthafte Aufklärung und versuchen dabei parlamentarische Rechte zu umgehen, sagt sie. „Nur ein Untersuchungsausschuss kann klären, wer verantwortlich ist, und verhindern, dass Milliarden an Steuergeldern weiterhin verspielt werden.“
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