Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Nach Turbulenzen: Abgeordnete im Landtag in Thüringen wählen Landtagspräsidenten

Thüringen

Thüringer Landtag ist arbeitsfähig, aber die AfD-Kandidatin zur Vizepräsidentin fällt durch

  • |
  • |
  • |
  • |
    Der CDU-Politiker Thadäus König ist Landtagspräsident von Thüringen.
    Der CDU-Politiker Thadäus König ist Landtagspräsident von Thüringen. Foto: Hannes P. Albert, dpa

    Am Samstag sind die Abgeordneten des Thüringer Landtags erneut zusammengekommen, um das Parlament nach den Turbulenzen und dem Abbruch der konstituierenden Sitzung am Donnerstag arbeitsfähig zu machen. Nachdem der umstrittene AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler am Vormittag die Sitzung eröffnete, änderten die Abgeordneten das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten und wählten den CDU-Abgeordneten Thadäus König in das Amt. Im ersten Wahlgang stimmten 32 Abgeordnete für die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal, genausoviele wie die Fraktion Sitze im Parlament hat. 54 Stimmen entfiehlen auf den CDU-Vorschlag. Es gab eine Enthaltung.

    AfD-Kandidatin fällt bei konstituierender Sitzung des Landtags in Thüringen durch

    Am frühen Nachmittag wurden auch die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Parlaments gewählt, Mit Abschluss der Wahl wurde der Landtag in Erfurt arbeitsfähig. Zu stellvertretenden Präsidentinnen und Präsidenten wurden Lena Güngör (Linke), Cornelia Urban (SPD) und Steffen Quasebarth (BSW) gewählt. Die AfD-Kandidatin Muhsal fiel in diesem Wahlgang durch. Die Partei hat aber die Möglichkeit, ihre Kandidatin in Zukunft erneut aufzustellen oder eine andere Person für das Amt vorzuschlagen.

    Vor der Wahl des Landtagspräsidenten wurde die Geschäftsordnung des Parlaments geändert. Die Fraktionen konnten damit von Anfang an Kandidaten für das Amt vorschlagen und mussten nicht auf das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion warten. Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl vom 1. September erstmals in einem deutschen Länderparlament stärkste Kraft geworden war, stimmte gegen die Änderung.

    Debatte im Thüringer Landtag beruhigt sich nach Streit mit AfD-Alterspräsident

    Am Freitag war die CDU-Fraktion im Streit mit dem Alterspräsidenten über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. In einer Eilentscheidung setzten die Verfassungsrichter dem massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Regeln.

    Er muss das Parlament nun über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen. Der Landtag darf zudem noch vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig. An diesem Samstag will das Parlament in Erfurt erneut zusammentreten.

    Die CDU-Fraktion dankte dem Verfassungsgerichtshof „für die schnelle Entscheidungsfindung“ und zitierte in einem Post auf X auch aus der Entscheidung des Gerichts. „Der Verfassungsgerichtshof hat das Parlament und die Rechte der Abgeordneten gestärkt, die Demokratie geschützt und ein Verfahren festgelegt, dass morgen die Handlungsfähigkeit des Parlaments hergestellt werden kann“, schreibt die CDU.

    In ihrem Beschluss gaben die Verfassungsrichter auch eine Art Regieanweisung zum Ablauf der Sitzung: Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen. Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Die AfD und Treutler hatten zuvor eine andere Rechtsauffassung vertreten.

    Die Verfassungsrichter erklärten: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen - und nicht allein die stärkste Fraktion - bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“

    Die CDU hatte das höchste Thüringer Gericht als letztes Mittel angerufen nach einer chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag mit einer Vielzahl von Unterbrechungen und der Verweigerung von Rede- und Antragsrechten durch Treutler. Ihrem Antrag schlossen sich auch BSW, Linke und SPD an.

    Tauziehen ums Präsidentenamt in Thüringen

    Hintergrund ist ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes. Die AfD besteht bisher auf der Besetzung des zweithöchste Staatsamt in Thüringen, weil sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt. Sie sträubt sich gegen einen Antrag von CDU und BSW, wonach alle Fraktionen Personalvorschläge bereits im ersten Wahlgang unterbreiten könnten.

    Der Politikwissenschaftler Jürgen Falter sagte bereits vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Interview mit unserer Redaktion, dass es hierbei unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe: „Zumindest in einem Punkt ist die Verfassung nicht eindeutig formuliert, nämlich was passiert, wenn der von der stärksten Fraktion – also der AfD – vorgeschlagene Kandidat für das Amt des Landtagspräsidenten im ersten wie auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit findet. Können dann für den dritten Wahlgang die anderen Fraktionen eigene Kandidaten vorschlagen oder nicht?“ Die Thüringer Landesverfassung ließe hier Interpretationsspielraum.

    Er steht im Mittelpunkt des Polittheaters im Thüringer Landtag: AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler.
    Er steht im Mittelpunkt des Polittheaters im Thüringer Landtag: AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler. Foto: Martin Schutt, dpa

    Bisher liegt es bei der stärksten Fraktion, die in Thüringen erstmals in einem Landesparlament von der AfD gestellt wird. CDU, BSW, Linke und SPD haben bereits angekündigt, dass sie keinen AfD-Kandidaten in das zweithöchste Staatsamt in Thüringen wählen werden.

    Der chaotische Verlauf der Landtagssitzung und das Agieren der AfD hatten bundesweit für Aufsehen und Kritik gesorgt. Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner warf der AfD vor, die Sitzung instrumentalisiert zu haben, „um ein bisschen die Demokratie, die Geschäftsordnung und vielleicht auch die Thüringer Verfassung vorzuführen und die Grenzen auszutesten“.

    Die AfD mit ihrem Rechtsaußen Björn Höcke ist vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet. Einen der vier Landtagsvizeposten soll aber auch die AfD beanspruchenden können, machte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, deutlich. (mit dpa)

    Diskutieren Sie mit
    XXX 13 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren