Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Neuwagen müssen ab 2035 emissionsfrei sein: Was bedeutet das für Autofahrer?

Emission
02.02.2023

Verbrenner-Aus ab 2035? Das kommt auf Autofahrer zu

In gut 12 Jahren sollen alle Neuwagen in der EU emissionsfrei sein.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Ab 2035 dürfen nur noch emissionsfreie Neuwagen verkauft werden. Darauf hat sich die EU nach einem erbittertem Ringen geeinigt. Was bedeutet das für Autofahrer?

Ab 2035 sollen alle Neuwagen in der EU emissionsfrei sein. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten ausgesprochen. Doch was bedeutet diese Entscheidung für Autofahrerinnen und Autofahrer? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen: Was hat die EU genau beschlossen?

Die sogenannten Flottengrenzwerte für Autos sollen bis 2035 auf null sinken. Darauf hat sich die EU geeinigt. Die Grenzwerte geben Autoherstellern vor, wie viel CO2 ihre produzierten Fahrzeuge im Betrieb ausstoßen dürfen. Ab 2035 dürfen also keine neuen Benzin- und Diesel-Autos, die Klimagase ausstoßen, mehr verkauft werden.

Die Entscheidung soll jedoch im Jahr 2026 erneut überprüft werden können. In dem Kompromiss ist zudem eine Bitte an die EU-Kommission festgehalten, zu überprüfen, ob der Einsatz von sogenannten E-Fuels für Autos künftig infrage kommen könnte.

Video: dpa

Ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen: Endgültiges Verbrenner-Aus?

"Die Europäische Kommission muss den Weiterbetrieb des Verbrennungsmotors auch nach 2035 mit alternativen Kraftstoffen ermöglichen", schreibt der liberale Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Jan Huitema, sagte am Freitag, die Kommission könne nun entscheiden, wie sie damit umgehen wolle.

Das Verhandlungsergebnis kann offenbar unterschiedlich interpretiert werden. Der Grünen-Verhandlungsführer Bas Eickhout sprach davon, dass das Ziel, nur noch emissionsfreie Wagen zuzulassen, beibehalten worden sei, bis der Markt vollständig elektrisch sei. Greenpeace geht davon aus, dass E-Fuels künftig höchstens in Sonderfahrzeugen wie Feuerwehr- oder Krankenwagen eingesetzt werden dürften. Es gilt als unwahrscheinlich, dass das Verbot bei der Überprüfung im Jahr 2026 doch noch gekippt wird.

Die Klimaziele könnten theoretisch auch nachgeschärft werden. Welches Ergebnis diese Überprüfung der EU-Kommission haben wird, ist aber offen.

Lesen Sie dazu auch

Darf man auch nach 2035 noch Benziner oder Diesel fahren?

Ja, auch nach 2035 darf man auch noch Benziner oder Diesel fahren. Sollte das Gesetzvorhaben in Kraft treten, würde nur der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor eingeschränkt. Es geht bei den Flottengrenzwerten zwar um den Ausstoß von Klimagasen, während das Auto gefahren wird, die Null-Emissionsvorgabe würde aber nur für Verkäufer von neuen Autos gelten.

Nur noch emissionsfreie Neuwagen ab 2035: Was passiert mit alten Verbrennern?

Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Es ist kein generelles Verkaufsverbot für gebrauchte Autos mit Verbrennungsmotor vorgesehen. Es hängt von vielen Faktoren ab, wie sich die Entscheidung auf die Preise für gebrauchte Verbrenner auswirkt. Wie sich die neuen Regeln aber auf andere Bereiche wie den Ausbau von Ladeinfrastruktur oder die Tankstellenabdeckung auswirken, ist ebenfalls noch offen.

Kommen Einschränkungen für Neuwagen ab 2035 auf jeden Fall?

Wenn sich die Unterhändler der beiden EU-Institutionen auf einen Kompromiss geeinigt haben, muss der Ministerrat beziehungsweise das Parlament zwar noch formell zustimmen. Ein solcher Kompromiss könnte theoretisch auch wieder gekippt werden, Regierungen oder Fraktionen sich querstellen. Da die roten Linien der Verhandlungsteilnehmenden jedoch vorher bekannt sind, findet sich für die Kompromisse – sobald einer gefunden ist – auch in der Regel eine Mehrheit.

Gibt es bald ein Fahrverbot für Verbrenner?

Von einem Fahrverbot für Verbrenner ist nicht auszugehen. Pläne, Autos mit Verbrennungsmotor komplett von den Straßen zu verbannen, sind bislang nicht im Gespräch. Realistisch ist, dass durch ein Verkaufsverbot klassische Benziner und Diesel automatisch immer seltener werden.

Nur noch emissionsfreie Neuwagen ab 2035: Für welche Fahrzeuge gilt das Verkaufsverbot?

Das Verkaufsverbot gilt ab 2035 für Autos und auch für kleinere Transporter.

Wird die Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessert?

Zum 1. September wurde der Bundesnetzagentur knapp 70.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos in Deutschland gemeldet. Anfang 2021 gab es knapp 41.600. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft schätzte das Vorankommen beim Ladesäulenausbau zuletzt als gut ein. Der Verband der Automobilindustrie hatte jedoch immer wieder Zweifel, ob der Ausbau tatsächlich schnell genug vorangeht.


Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung