
Wie die CSU das neue Wahlrecht zu Fall bringen will


Innenminister Joachim Herrmann und Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz erklären, wo das neue Wahlrecht nach ihrer Auffassung gegen das Grundgesetz verstößt.
Nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur umstrittenen Wahlrechtsreform durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wollen die Bayerische Staatsregierung und die CSU rasch ihre angekündigten Verfassungsklagen auf den Weg bringen. "Das neue Wahlrecht ist aus unserer Sicht verfassungswidrig", sagte Innenminister Joachim Herrmann unserer Redaktion. "Die Gesetzesänderung verstößt gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit in Artikel 38 sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip in Artikel 20 des Grundgesetzes", betonte er.
Er kritisierte die geplante Kappung von Wahlkreismandaten, die nicht vom Zweitstimmenanteil der betreffenden Partei gedeckt seien. „Wir haben bereits eine Klage gegen die Wahlrechtsreform vorbereitet und werden diese demnächst einreichen“, kündigte er für die bayerische Staatsregierung an.
Bayern warnt vor negativen Folgen der Wahlrechtsreform in ganz Deutschland
"Dies könnte zu einer Vielzahl verwaister Wahlkreise führen, die nicht mehr von einem direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten wären", sagte Herrmann. Dies gilt dem Minister zufolge zum Beispiel selbst dann, wenn die CSU weiter bundesweit einen Stimmenanteil über fünf Prozent erhält. "Wäre das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommen, wären allein in Bayern sieben von 46 Wahlkreisen verwaist geblieben", rechnete Hermann vor. "Aber auch in Baden-Württemberg und im Osten Deutschlands hätten viele Regionen keine direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag entsandt."
Herrmann warnt vor neuem Wahlrecht: "Bayern wäre nicht-, falsch- und unterrepräsentiert",
Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. "Würde die CSU deutschlandweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, aber aufgrund ihrer flächendeckenden Verwurzelung weiterhin nahezu alle Wahlkreise gewinnen, bliebe fast ganz Bayern ohne Wahlkreisabgeordneten", warnte der CSU-Minister. "Bayern wäre daher nicht-, falsch- und unterrepräsentiert", betonte er. "Ein solches Wahlrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Vor diesem Hintergrund bedauere ich, dass der Bundespräsident das Änderungsgesetz unterzeichnet hat."
Auch der Würzburger Staatsrechts-Professor Kyrill-Alexander Schwarz, der eine zweite Verfassungsklage im Auftrag für die CSU vorbereitet, sieht das Prinzip der Gleichheit aller Wählerstimmen gefährdet. Das Wahlrecht habe die urdemokratische Funktion, den Wählerwillen zu repräsentieren. "Hier die Wähler ganzer Regionen zu benachteiligen, verstößt massiv gegen das in Artikel 20 verankerte Demokratieprinzip ,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus', das allen voran in Wahlen ausgeübt wird."
Die Reform missachte ebenso das Föderalismusprinzip, das sich im bisherigen Wahlrecht vor allem durch die Grundmandatsklausel widergespiegelt habe, die nun wegfallen würde.
Staatsrechtler: Wahlrechtsreform ist ein Systembruch
"Das deutsche Wahlrecht war immer ein Kompromiss zwischen Persönlichkeitswahl und Verhältniswahlrecht über Parteilisten." Wenn nach 70 Jahren die Persönlichkeitswahl völlig dem Verhältniswahlrecht untergeordnet werde, sei dies ein grundlegender Systemwechsel.
"Das neue Wahlrecht ist bei seinem Kompromissversuch zwischen den beiden Wahlsystemen nicht in sich schlüssig und wirft stattdessen massive verfassungsrechtliche Probleme auf", sagte Schwarz. Es drohten ausgerechnet jene Wahlkreise zu verwaisen, die hart umkämpft seien, in denen sich Kandidaten besonders engagierten. "Das kann man den Menschen vor Ort kaum erklären, das ist nicht demokratiefördernd", sagt Schwarz.
Wie viel ist der Bundestag den Deutschen wert?
"Ich persönlich sehe nicht, dass der Bundestag nicht arbeitsfähig wäre", erklärt der Staatsrechtler. Tatsächlich gehe es wohl eher um die Kosten. "Ich halte aber für bedenklich, wenn man sagen würde, die repräsentative Demokratie im Bundestag wird uns zu teuer. Schon gar nicht, wenn man das Parlament mit den steigenden Kosten in anderen öffentlichen Bereichen vergleicht."
Die Diskussion ist geschlossen.
Gerade lese ich, dass sich nach Februar doch noch etwas geändert hat und die Obergrenze der Abgeordneten auf nun 630 Abgeordnete angehoben wurde:
"Die Zahl der insgesamt 299 Wahlkreise, in denen dieser Fall eintreten dürfte, werde wohl nur im niedrigen einstelligen Bereich liegen, sagte der Verfassungsrechtler Anfang Februar bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags. Danach hat die Ampel ihren Gesetzesentwurf nochmal geändert, um das Risiko "verwaister Wahlkreise" zu verringern, aus denen kein Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. "
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/wahlrecht-reform-bundestag-ampel-630-abgeordnete-100.html
Dann verstehe ich die Aufregung noch weniger. Reines Wahlkampfgetöse der CSU.
Hoi, da lag der dumme "Volksschüler"
doch nicht sooo weit entfernt wie der "Gstudierte" daneben lag, anscheinend doch nicht sooo gut gebildet, oder?
Und dann wie üblich, will man "das Ganze" dann wieder relativieren mit dem Schlusssatz um der CSU wieder eins überbraten zu können, mit reinem Wahlkampfgetöse!
>>Gerade lese ich, dass sich nach Februar doch noch etwas geändert hat und die Obergrenze der Abgeordneten auf nun 630 Abgeordnete angehoben wurde:<<
Man sollte immer vorher gut "lesen" statt gleich drauflos zu "tösen" gelle!
Auf zum 3. Saunagang, schwitz, schwitz, ...
Ist da etwas an mir vorübergegangen @Wolfgang W.
ich bin ja schließlich "nicht unfehlbar" denn mir ist von einem Vorschlag der Ampel mit 628 Abegordneten noch in Erinnerung wenn ich mich nicht ganz täusche!
>>Ich verstehe nicht, was Sie meinen. Das jetzt von der Ampel beschlossene Gesetz ist doch genau auf die 598 Abgeordneten ausgerichtet.<<
Dass ich darüber kein Mitleid mit der CSU verspüre, das haben Sie aber schon mit bekommen, oder, weil eben selber schuld als "reine Regional-Partei"
Andere kleine Parteien bezeichne ich deswegen immer als: "Schwanz-Parteien"
Wildegger, ich kann Ihnen nicht folgen. Natürlich hat auch die Ampel diverse Vorschläge gemacht, die auf die Forderungen der CSU teilweise eingegangen sind. Da mag auch einer mit maximal 628 Abgeordneten dabei gewesen sein.
Auch der wurde aber von der Extrawurst-Partei abgelehnt. Beschlossen wurde dann die maximal einfache, vollständig am Verhältniswahlrecht ausgerichtete Variante, die dazu führt, dass nicht mehr alle Stimmkreisgewinner im Bundestag sitzen werden. Anders ist die Begrenzung auf 598 Abgeordnete jedoch unmöglich, außer man vergrößert die Wahlkreise. Aber auch das lehnt die Extrawurst-Partei strikt ab.
Und warum und weshalb @Wolfgang L.
hat dann die Ampel ihren Vorschlag nicht auf genau "diese 598 Mandate" ausgerichtet die der Bundestag eigentlich nur haben sollte, warum wurden es denn mehr?
Grübel, grübel und studier.....
Jeder mit nur "etwas Hirn" kann doch begreifen, dass "keine Parte" etwas anbietet, was ihnen selber schadet, oder sehe ich das etwas falsch?
Da brauchen Sie nicht ständig "nur auf die CSU" einprügeln (zwar nicht ganz zu unrecht) aber wenn die anderen Parteien nicht auch versuchen den Status von den "vorgegebenen 598 Mandaten" zu erreichen, dann ist doch etwas faul im Staate Deutschland, oder?!?
Vielleicht können Sie endlich jetzt verstehen, das jeder Pfennig/Cent, den die dummen Partei-Mitglieder, den Damen und Herren der einzelnen Parteien nachwerfen, "verlorenes Geld" ist, das man doch lieber wirklich "armen Menschen" spenden sollte, eben so wie ich es in mit meinen finanziellen Möglichkeiten gerne jedes Jahr mache!
Ich verstehe nicht, was Sie meinen. Das jetzt von der Ampel beschlossene Gesetz ist doch genau auf die 598 Abgeordneten ausgerichtet. Alles, was darüber liegt, nutzt hauptsächlich der CSU, die entsprechenden Vorschläge der Ampel und davor der Groko haben aber der CSU nie ausgereicht. Sie wollte unbedingt noch mehr und bekommt nun eben gar nichts. So ist das Leben. Eben.
In wie vielen Punkten die CSU mit ihrer Politik gehen die Verfassung verstößt, das wäre mal interessant.
Sie kämpfen um jeden Preis um die Erhaltung ihres Jobs.
Ich bin auch der Meinung, das 400 Menschen vollkommen ausreichen, wenn eh immer nur ein Bruchteil davon da ist.
Und..
Die Maulschelei innerhalb "Des Stimmenfangs" mit "Prominenten Namen ist nichts anderes, als den Wähler zu verunsichern.
Das hat alles nichts mehr mit Wahlinhalt und -Versprechen zu tun.
und..
Was sollen denn die "(un)abhängigen Beamten" in Karlsruhe dazu sagen ?
Sie nicken ihren Arbeitgebern zu.
Die "Erststimme" ist die echtere, wichtigere und weitaus verfassungsgemäßere Stimme des Wählers !
Die Zweitstimme ist aus Wählersicht nur Beifang !
Warum haben SPD und Grüne (auch FDP) nicht eine Wahlrechtsreform mit absoluter Stärkung der Erststimme entwickelt ?
Etwa, daß zuerst alle Direktkandidaten in den Bundestag einziehen und danach - nach Verhältnis der Zweitstimmen - die restlichen Sitze besetzt werden ?!
Es ist also ganz ganz einfach und dabei höchst demokratisch !
Die Antwort ist ganz einfach:
Man will das nicht !
Weil dann die Ampelparteien erhebliche Nachteile bei der Sitzverteilung hätten !
Da von diesen Parteien so gut wie keine Direktkandidaten gewählt werden.
Insofern kann hier von einem "Gesetz zu eigenen Gunsten" gesprochen werden.
Man will dem politischen Gegener, dem man inhaltlich nicht das Wasser reichen kann, aus diesem Weg auf Dauer schaden, diesen auf Dauer nicht mehr an die Macht kommen lassen.
Eigentlich kennt man derartige Hinterhältigkeiten nur aus Rußland, Venezuela und afrikanischen Ländern.
Das aber ist vollkommen verfassungswidrig !
Das Verhalten der FDP ist dabei ganz besonders nicht von Klugheit geprägt.
Mit wem will diese Partei, die ja immer völlig gegensätzlich zu unseren Linksparteien steht, zukünftig koalieren, wenn SPD und Grüne aus wahltaktischen Gründen über diese unlautere Trickserei die Union dauerhaft beschädigen ?!
"Die "Erststimme" ist die echtere, wichtigere und weitaus verfassungsgemäßere Stimme des Wählers !"
Völlig falsch. Mit den Erststimmen "gewinnt" man einen Wahlkreis. Dazu können u. U. 18% reichen. Während die Erststimmen von 82% Wählern u. U. unter den Tisch fallen. Was soll daran demokratisch sein?
Auch bei der Aufstellung ihrer Direktkandidaten reden die Parteien ein gewichtiges Wort mit - nicht selten gibt's auch Tricksereien. . .
"Eigentlich kennt man derartige Hinterhältigkeiten nur aus Rußland, Venezuela und afrikanischen Ländern."
"O Herr, schmeiss Hirn vom Himmel", fällt mir dazu nur ein.
@Georg Kr.: „Mit den Erststimmen ‚gewinnt‘ man einen Wahlkreis. Dazu können u. U. 18% reichen. Während die Erststimmen von 82% Wählern u. U. unter den Tisch fallen. Was soll daran demokratisch sein?“
Dass bei einer Bundestagswahl der Wahlkreis mit relativer Mehrheit gewonnen wird, wurde meines Wissens die letzten Jahrzehnte nicht in Frage gestellt. „Im Gegensatz zu allen späteren Wahlen hatten die Wählerinnen und Wähler bei der ersten Bundestagswahl 1949 nur eine einzige Stimme, mit der sie gleichzeitig den Direktkandidaten und die Partei-Landesliste unterstützten“, ist allerdings unter https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2014/274506-274506 zu lesen.
@ HELMUT EIMILLER
Dass nun nach neuem Wahlrecht u. U. die paar "Wahlkreisgewinner" mit dem miesesten Ergebnis nicht in den BT einziehen und somit Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen ist im Interesse einer längst fälligen deutlichen Verkleinerung des BT durchaus zu verschmerzen. Das soll m. W. sogar dem bay. Wahlrecht entsprechen.
Die bay. Prozesshanseln haben genügend Möglichkeiten den Wegfall der Grundmandatsklausel über z. B. eine Listenverbindung mit der Schwesterpartei CDU auszugleichen.
Allerdings könnte es ihnen dann nicht mehr so leicht fallen die staunenden Wähler mit ihrem Schmierentheater "Opposition und Regierung in Personalunion" zu vergackeiern . . .
Es erstaunt, welch leichtes Spiel die Parteien mit der Täuschung der Öffentlichkeit und dem Führen von Scheindebatten haben (vgl. https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-wahlrechtsreform-die-parteien-taeuschen-die-oeffentlichkeit/25484604.html; 29.01.2020). Zu diesem Spiel gehören offensichtlich auch die Klageerhebungen beim Bundesverfassungsgericht jeweils durch die Oppositionsparteien (z. B. beim BVerfG-Urteil von 2012 zu negativem Stimmgewicht und ausgleichslosen Überhangmandaten die SPD und DIE GRÜNEN; vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-058.html).
Der Bürger sollte nachdrücklich eine Verkleinerung des Bundestags einfordern (Verkleinerung deutlich unter die heutige Normalgröße von 598 Abgeordnetensitzen). Stattdessen streitet er darüber, welche Partei die Hauptschuld an der heutigen als unbefriedigend empfundenen Situation trägt.
H. Eimiller, darüber streitet niemand, da allgemeine bekannt ist, dass es allein die CSU war, die sich jeder Lösung des Problems widersetzt hat - außer man hätte ihr Extramandate eingeräumt.
@Wolfgang L.:
Dass die CSU Extramandate eingefordert hat, ist mir neu. Können Sie bitte hierzu Ihre Quelle nennen?
Was sind überhaupt Extramandate?
(Ich kenne Direktmandate, die man in den Wahlkreisen über die Erststimme erringt, und Listenmandate errungen über die jeweilige Landesliste. Ist alles höchst demokratisch.
Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht entschieden, eine über eine halbe Fraktionsstärke hinausgehende Anzahl an gewonnenen Direktmandaten, als sich dies nach dem Zweitstimmenergebnis errechnen würde, ist auszugleichen. Da die halbe Fraktionsstärke um ein Vielfaches höher ist, als die bisher zulässigen 3 „proporzwidrigen“ Überhangmandate, verstehe ich diesbezüglich die Ausschließlichkeit der Vorwürfe Richtung CSU nicht.)
"Extramandate" sind Mandate, die über das Verhältnis der Zweitstimmen hinausgehen. Die CSU würde damit weit überproportional und verfassungswidrig im Bundestag vertreten sein:
"Staatssekretär Krings schreibt, dass mit dem CSU-Modell "im Endergebnis der Zweitstimmenproporz nicht gewahrt wird". Die Verkleinerung des Bundestags werde "durch Verzicht auf den im geltenden Recht angeordneten Vollausgleich" der Überhangmandate erreicht. Auf diese Weise könnten "mehr als 15 vom Zweitstimmenproporz nicht gedeckte Mandate entstehen", so dass die vom Bundesverfassungsgericht "gesetzte Obergrenze überschritten werden kann". Die CSU beharrt jedoch trotz solcher Einwände auf ihrem Modell."
https://www.sueddeutsche.de/politik/csu-blockiert-verkleinerung-bundestag-wahlrecht-1.4775372
@Wolfgang L.: „Extramandate“
Die Aussagen in Ihrer Quelle, dem SZ-Artikel vom 29. Januar 2020, entsprechen nicht mehr in jedem Punkt dem aktuellen Wahlrecht („Die Wahlrechtsänderung 2020 sieht zudem vor, dass das Ausgleichsverfahren erst nach drei Überhangmandaten einsetzt. – https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/neues-wahlrecht-212486), aber das Wort „Extramandate“ haben weder ich noch mein Word-Programm darin gefunden. Direktmandate jedenfalls verdienen diese Bezeichnung nicht, sie sind das Ergebnis einer demokratischen Wahl. (Wenn ich aufgefordert wäre, hinsichtlich der demokratischen Legitimation irgendwo ein Fragezeichen zu setzen, dann würde ich es hinter den Überhangmandaten machen. Mein Hauptziel wäre allerdings, den Bundestag erheblich zu verkleinern, und zwar deutlich unter die Normgröße von 598 Abgeordneten.)
Und bevor Sie oder andere weiterhin Unhaltbares von sich geben, erlaube ich mir, folgende Sätze aus Ihrer Quelle aus dem Jahre 2020 zu zitieren:
zur Frage der zulässigen Höchstgrenze von proporzwidrigen Überhangmandaten
„Die Karlsruher Richter hatten 2012 entschieden, dass höchstens 15 Überhangmandate ohne Ausgleich zulässig sind.“
zur Frage der Untätigkeit gewisser Parteien
„Die CSU schlage deshalb schon seit Längerem ein Höchstgrenzenmodell vor, sagte Dobrindt.“
„Die SPD hat immer noch nicht klargemacht, was sie genau will. An diesem Mittwoch debattiert der Bundestag auf Antrag der FDP über den Stillstand bei der Wahlrechtsreform.“
Übrigens, „1998 konnte beispielsweise die SPD alle der insgesamt 13 Überhangmandate auf sich vereinen“. (https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/ausgleichsmandat-515182)
H. Eimiller, wer hat jemals behauptet, dass das von mir verwendete Wort "Extramandate" einen Terminus Technicus darstellt? Das Wort "extra" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet u. a. "darüber hinaus".
Die CSU war jahrzehntelang mit keinem Reformvorschlag einverstanden, der den Aufwuchs der Bundestagsmandate sinnvoll begrenzt hätte. Sie wollte immer "darüber hinaus" etwas, da sie einseitig bevorteilt hätte. Schon Parlamentspräsident Schäuble hatte die CSU gewarnt, dass sich ihre eigensüchtige Verweigerungshaltung irgendwann rächen wird.
Ich hoffe, Ihre Buchhalterseele ist damit befriedet.
Die CSU kann das Wahlrecht ganz sicher nicht zu Fall bringen. Das können nur Gerichte. Klagen kann die CSU natürlich schon, das kann aber erst mal jeder.
Die CSU steht jetzt vor dem Scherbenhaufen der langjährigen Verweigerung eine Wahlreform durchzuführen. Man hat es einfach freiwillig der Ampel überlassen. Hat die CSU denn gedacht die Union führt eine Dauerregierung und wird sie vor einer Änderung des Wahlrechts schützen? Mein Mitleid hält sich jedenfalls in Grenzen, wer sich politisch verweigert hat es dann auch nicht anders verdient.
(edit/mod/NUB 7.2/Hassrede)
Tritt Herrmann von allen Ämtern zurück, wenn seine vollmundige Klage scheitert? Ansonsten ist das alles Volksverdummung!