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Iran
22.02.2023

Nach Todesurteil: Auswärtige Amt weist zwei iranische Diplomaten aus

Das Auswärtige Amt hat zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt.
Foto: Florian Schroetter, dpa (Symbolbild)

Das Auswärtige Amt hat auf das Todesurteil gegen den deutsch-iranischen Aktivisten Jamshid Sharmahd reagiert und zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt.

Nach dem Todesurteil gegen den deutsch-iranischen Aktivisten Jamshid Sharmahd hat das Auswärtige Amt reagiert und zwei iranische Botschaftsangehörige zu unerwünschten Personen erklärt. Sie sind "mit kurzer Frist aufgefordert" worden, Deutschland zu verlassen, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit. Sie erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel.

Video: AFP

Ihm sei mitgeteilt worden, "dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren", teilte die Außenministerin weiter mit. Die Bundesregierung habe als Folge zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Baerbock betonte: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen."

Djamshid Sharmahd in umstrittenem Prozess zum Tode verurteilt

Der deutsch-iranische Aktivist Djamshid Sharmahd ist in einem umstrittenen Prozess im Iran zum Tode verurteilt worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran macht den 67-Jährigen unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekannt gab. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran üblicherweise durch Erhängen vollstreckt. (mit dpa)

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