Die Mienen waren ernst, die Worte deutlich: Als die „Wirtschaftsweisen“ in diesen Tagen ihr Frühjahrsgutachten vorgelegt haben, nahmen sie vor allem die Sozialsysteme unter die Lupe. „Der Handlungsdruck ist massiv“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer. Unter anderem die Pflegekassen sind eine Dauerbaustelle – die Ausgaben geraten außer Kontrolle. Experten plädieren deshalb dafür, das Vermögen der Betroffenen stärker heranzuziehen. Vor allem die Pflegeversicherung müsse sich wieder auf ihre Kernaufgaben fokussieren, der Einzelne dadurch mehr Eigenverantwortung übernehmen. Und dafür erhalten sie nun Zuspruch aus der Union.
Unionsfraktionsvize über Pflege: „Wer Vermögen hat, muss dieses einsetzen“
Der Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (CDU) spricht sich dafür aus, auch das Eigenheim bei der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen einzubeziehen. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Bild-Zeitung. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“ Stegemann stellt zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge heraus: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“
Tatsächlich ist der eigene Beitrag, den Pflegebedürftige und ihre Angehörigen leisten, in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. In Heimen sind nun im ersten Jahr des Aufenthalts im bundesweiten Schnitt 3245 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand 1. Januar ergab. Das sind monatlich 261 Euro mehr als Anfang vergangenen Jahres. Die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten.
Erbenschutz auf Kosten der Allgemeinheit: Subventioniert die Gesellschaft reiche Erben?
Doch: Je länger ein Pflegebedürftiger im Heim ist, umso stärker wird der Eigenanteil von der Pflegeversicherung übernommen, sie zahlt so genannte „Leistungszuschläge“ und die sind unabhängig vom eigenen Einkommen. Die Höhe des Zuschlags beträgt in den ersten 12 Monaten 5 Prozent des Eigenanteils (ab 2024: 15 Prozent), nach 12 Monaten 25 Prozent (30 Prozent), nach 24 Monaten 45 Prozent (50 Prozent) und nach 36 Monaten 70 Prozent (75 Prozent). Aus Sicht der Wirtschaftsweisen ist das ein Fehler. Sie rechnen vor: 27 Prozent der Betroffenen verfügen kurz vor dem Übergang zur Pflegebedürftigkeit über eigene Nettovermögen von mehr als 100.000 Euro.
„Faktisch subventioniert die Allgemeinheit damit die Erbschaft vermögender Familien“, sagt Monika Schnitzer, Mitglied der Wirtschaftsweisen, im Interview mit dem Tagesspiegel. „Das ist nicht gerecht.“ Auch zwischen den Generationen müssten die Kosten für die Pflege gerechter verteilt werden, mahnt sie. „Die älteren Generationen, also Menschen der Altersgruppe 60plus, haben im Laufe ihres Lebens viel weniger in die Pflegeversicherung eingezahlt, als die jüngeren Generationen das tun werden“, sagt die Ökonomin. „Sie sollten sich deshalb stärker an den Pflegekosten beteiligen. Und zwar nach ihren Möglichkeiten.“ Das würde verhindern, so Schnitzer, dass die demografisch bedingten Ausgabensteigerungen nur den jüngeren Generationen aufgebürdet werden.
Ihr Vorschlag ist ein verpflichtender Sparfonds. „Jeder zahlt, gestaffelt nach dem Alter, einen Zusatzbeitrag, der später die eigenen Pflegekosten mitfinanziert“, erklärt Schnitzer. „Ältere Jahrgänge würden etwas mehr einzahlen als jüngere, weil sie eben vergleichsweise wenig ins System eingezahlt haben, aber viel herausbekommen.“
Reform von Nina Warken verzögert sich – Experten geben Unions-Plänen recht
Einberechnet wird das Eigenheim als Vermögen bereits jetzt, wenn die eigentlichen Ersparnisse von Pflegebedürftigen – bis auf einen Schonbetrag von 10.000 Euro – aufgebraucht sind und die Sozialhilfe einspringen muss. Dann muss das eigene Haus in der Regel vorher versilbert werden. Es sei denn, es gibt Ausnahmegründe. So ist laut Sozialministerium etwa ein vom Ehegatten bewohntes „angemessenes Hausgrundstück von der Verwertung ausgenommen“.
Die Vorschläge der Expertenkommission dürften Gesundheitsministerin Nina Warken Rückendeckung für ihre geplanten Reformen geben. Ein in Aussicht gestelltes Paket ist aktuell in Arbeit – aber noch nicht fertig geschnürt. Wie am Mittwoch bekannt wurde, verzögert sich die Fertigstellung. „Wir sind dabei schon weit vorangekommen, aber ein paar Detailfragen sind noch offen“, sagte ein Ministeriumssprecher. Einen Zeitplan nannte er mit Verweis auf laufende Abstimmungen nicht. Es gehe um eine große Reform mit finanziellen wie strukturellen Themen.
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