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Wahlrechtsreform: Fliegt die CSU aus dem Bundestag?

Kommentar

Nachteil für Bayern: Warum das Wahlrecht korrigiert werden muss

Michael Stifter
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    Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl im Bundestag bei 630 Abgeordneten - hat aber auch Nachteile.
    Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl im Bundestag bei 630 Abgeordneten - hat aber auch Nachteile. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Nicht nur für die CSU, sondern auch für Bayern droht bei der kommenden Bundestagswahl ein Desaster, sollten die Verfassungsrichter die Wahlrechtsreform unangetastet lassen.

    Bislang spielte die Fünf-Prozent-Hürde für die CSU keine Rolle, weil sie fast immer nahezu alle Wahlkreise gewann und damit im Bundestag gesetzt war. Zu verdanken hatte sie das der Grundmandatsklausel. Diese hatte nicht nur den Zweck, Parteien, die nur in einer bestimmten Region - oder eben in einem Bundesland - sehr stark sind, eine reelle Chance auf den Einzug ins Parlament zu geben. Sie sollte auch verhindern, dass die Stimmen von Millionen Wählerinnen und Wählern unberücksichtigt bleiben. Genau diese Gefahr besteht nun aber für Bayern.

    CSU stellt 43 der 115 bayerischen Abgeordneten

    Von den 115 Abgeordneten, die derzeit in Berlin den Freistaat vertreten, sind allein 43 auf dem Ticket der CSU ins Parlament gekommen. Holt die Partei laut derzeit gültigem Wahlrecht bei der nächsten Bundestagswahl weniger als fünf Prozent der deutschlandweit abgegebenen Stimmen, wären all diese Mandate weg. Millionen bayerischer Stimmen verfielen, zig Kandidaten würden den Einzug ins Parlament verpassen, selbst dann, wenn sie ihren Wahlkreis haushoch gewinnen.

    Das wäre nicht nur eine massive Benachteiligung Bayerns, es würde auch das ohnehin angekratzte Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger weiter beschädigen. Bitter, dass SPD, Grüne und FDP dieses Szenario sehenden Auges in Kauf genommen haben.

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