Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von irgendeinem europäischen Flughafen gemeldet würde, Drohnen seien gesichtet worden. Auch in Deutschland und Bayern gab es Alarm: Etwa am Flughafen München Anfang Oktober, als es zu Flugausfällen kam, und im November. Und bereits Ende 2024 und Anfang 2025 beim nahe Ingolstadt gelegenen Flugplatz Manching, der nicht nur zivil, sondern auch militärisch genutzt wird. Die Drohnen – es waren auch andere Bundeswehrstandorte betroffen – sind klein, ihre Wirkung aber kann enorm sein. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer komplizierten – mutmaßlich vor allem von Russland ausgehenden – Bedrohungslage.
Was tut die Bundesregierung?
Um im föderalen Kompetenz-Dschungel rund um Deutschlands kritische Infrastruktur den Bedrohungen besser begegnen zu können, hat die Bundesregierung bisher verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Unter anderem sollen die Befugnisse der Bundeswehr ausgeweitet werden. Ein entsprechender Entwurf zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes aus dem Bundesinnenministerium passierte diese Woche das Bundeskabinett. Die Streitkräfte dürfen den Angaben zufolge künftig zur Gefahrenabwehr in Fällen „katastrophischen Ausmaßes“ als letztes Mittel auch Waffengewalt anwenden, um die Landespolizeien zu unterstützen. Das Entscheidungsverfahren soll zudem erheblich beschleunigt werden: Zuständig ist künftig das Verteidigungsministerium. Bereits im Oktober waren die Befugnisse der Bundespolizei ausgeweitet worden, um besser zur Drohnenabwehr gewappnet zu sein. Geplant ist ferner ein deutsches Drohnenabwehr-Kompetenzzentrum. Es soll die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und der Bundeswehr bündeln und strukturieren. Schließlich verstärkt die Bundeswehr ihre Drohnen-Fähigkeiten.
Was tut die Staatsregierung?
Die bayerische Landespolizei soll laut Staatsregierung im Gefährdungsfall künftig besser gegen unbekannte Drohnen vorgehen können. Der Ministerrat hat Anfang Oktober eine entsprechende Erweiterung des Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg gebracht. Die Beamten sollen dazu unter anderem mit bewaffneten Abwehrdrohnen ausgerüstet werden. Die Staatsregierung will ferner in Erding ein eigenes Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum aufbauen.
Helfen und reichen die beschlossenen Maßnahmen aus?
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), sieht trotz der gemachten Fortschritte bei der Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch Nachbesserungsbedarf. Er sagte im Deutschlandfunk: „Ich halte das nicht für ausreichend.“ Zwar sei es gut, die Möglichkeiten der Amtshilfe durch die Bundeswehr zu vereinfachen. Nur die Bundeswehr verfüge über ausreichende Fähigkeiten, um Drohnen abzuwehren. Allerdings hält Röwekamp die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit in Deutschland nicht mehr für zeitgemäß. Entsprechend brauche es eine Grundgesetzänderung. Die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament wird es aber voraussichtlich diese Legislaturperiode nicht mehr geben. Eine Grundgesetzänderung ist strittig, weil die Verfassung aus historischen Gründen der Bundeswehr für Inlandseinsätze in Friedenszeiten enge Grenzen setzt. Der CDU-Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter schlägt deshalb schon länger vor, den „Spannungsfall“ – eine Vorstufe des Verteidigungsfalles – auszurufen. Auch dafür bräuchte es aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Er sagte unserer Redaktion: „Mit dem Spannungsfall kann die Bundeswehr den Schutz von kritischer Infrastruktur übernehmen, was angesichts der hybriden Angriffe, Spionage und Sabotage weiterhin nötig ist. Zudem schafft der Spannungsfall eine personelle Entlastung durch den Aufbau einer militärischen Reserve.“
Wie ist der Ermittlungsstand?
Wenn man bei den zuständigen Polizeipräsidien, Staatsanwaltschaften, der Bundespolizei, dem Bayerischen Landeskriminalamt und bei der Bundeswehr nachfragt, bleiben die Auskünfte zu den Sichtungen am Flughafen München und am Flugplatz Manching knapp. Eine Sprecherin des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr bestätigt für Manching lediglich, dass es – wie bei vielen anderen Bundeswehrstandorten auch – in den vergangenen Monaten einzelne (vermeintliche) Sichtungen von Drohnen gegeben hat. Inwieweit es sich dabei um konkrete Eindring- oder Ausspähversuche handele, lasse sich aufgrund von Größe, Flughöhe, Wetter- oder aber auch Lichtverhältnissen teilweise nur schwer zuordnen. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt – auch zu den Vorfällen in München – gegen Unbekannt wegen des „Verdachts auf sicherheitsgefährdendes Abbilden“ – sprich: Spionage.
Wie viele Drohnen werden überhaupt an deutschen Flughäfen gesichtet?
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) dokumentiert für alle deutschen Flughäfen Behinderungen von Luftfahrzeugen durch Drohnen oder Modellflugzeuge. Erfasst werden diese größtenteils von Piloten, Tower-Lotsen oder den Drohnendetektionssystemen der Bundespolizei. Ein Großteil (im Mittel rund 90 Prozent) dieser Behinderungen wird laut DFS aus dem Umland von Flughäfen gemeldet. Die Statistik gibt es seit 2015. Seit 2020 steigen die Zahlen Jahr für Jahr. Im Oktober 2025 wurden 192 Behinderungen durch Drohnen protokolliert. Im gesamten Jahr 2024 waren es 161. Sieht man von Spionageversuchen oder gar Angriffen durch fremde Mächte ab, sind auch Strafen für unerlaubten Drohnenflug am Flughafen hoch: Werden sie vor Gericht als „gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ bewertet, sind Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Wie hoch sind die Schäden für die Luftverkehrswirtschaft?
Das Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) hat für 2024 erhoben, dass Zwischenfälle mit Drohnen an deutschen Flughäfen einen wirtschaftlichen Schaden von rund einer halben Million Euro verursacht hätten. Für 2025 liegen die Zahlen noch nicht vor, die Summe dürfte aber entsprechend höher liegen. Weder der Flughafen München noch Deutschlands größte Airline Lufthansa äußern sich zur Höhe ihrer Einbußen.
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