Es hatte sich angedeutet. Die Zweifel in der Union, die erneuten Plagiatsvorwürfe, die fehlende Einigungsbereitschaft in der Koalition: „Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung“, lässt die Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf am Donnerstag über ihre Anwälte ausrichten. Teile der Unionsfraktion lehnten ihre Wahl kategorisch ab, argumentiert sie. Das gefährde auch die beiden Kandidaten für die anderen noch offenen Richterstellen, „die ich schützen möchte.“ Und überhaupt: Sie wolle nicht, dass mit dem Richterstreit eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, „deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.“
Mit der Absage der 54-Jährigen geht die Debatte um die Neubesetzung von drei Verfassungsrichtern nun in eine neue Runde. Dass sie sich zurückziehe, sei ein alarmierendes Signal für die politische Kultur und die Unabhängigkeit der Institutionen, warnt SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. „Ein solcher Vorgang darf sich nicht wiederholen.“ Wen die SPD an ihrer Stelle nominiert - noch unklar. Im Gespräch ist unter anderem der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano, den seine Kritiker allerdings auch schon als „Klimasozialisten“ tituliert haben. Könnte die Union im Falle eines Falles auch ihm die Gefolgschaft verweigern, nachdem sie im Richterwahlausschuss erst für Brosius-Gersdorf gestimmt und sich ihrer Wahl im Bundestag dann doch noch verweigert hat? Hat sie womöglich gar eine politische Bringschuld?
Spahn hat mit Brosius-Gersdorf gesprochen
Während aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Grünen nach Bekanntwerden von Brosius-Gersdorfs Entscheidung eine Solidaritätsadresse der anderen folgt und eine Breitseite an die Adresse der C-Parteien der anderen, schweigt die Union zur Sache. Fraktionschef Jens Spahn sagt lediglich: „Nun werden wir mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt eine gemeinsame Lösung mit unserem Koalitionspartner finden.“ Der Entscheidung von Brosius-Gersdorf zolle er Respekt. „Jenseits der sachlichen Auseinandersetzung gab es herabsetzende und beleidigende Kritik, die Frau Prof. Brosius-Gersdorf in den letzten Wochen erdulden musste. Diese verurteilen wir ausdrücklich. Das habe ich ihr auch persönlich im Namen der Unionsfraktion gesagt.“
Das größte Hindernis der bisherigen Kandidatin – ihr Eintreten für eine Reform des Abtreibungsrechts – war zuletzt überlagert worden von erneuten Plagiatsvorwürfen, gegen deren durchaus umstrittenen Urheber Stefan Weber Brosius-Gersdorf nun selbst juristisch vorgeht. Allerdings hatte sie Anfang Juli in der ZDF-Sendung von Markus Lanz auch schon angekündigt, sie würde auf ihre Kandidatur verzichten, falls dem Gericht in der Debatte Schaden drohen sollte. Das Verfassungsgericht müsse in Ruhe arbeiten können und funktionsfähig bleiben. „Ich möchte nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land, weil wir nicht wissen, was dann hinterher passiert.“
Drei neue Kandidaten - oder nur einer?
Nun müssen Union und SPD klären, mit welcher Aufstellung sie nach der Sommerpause in die nächste Richterwahl gehen: Mit drei völlig neuen Kandidaten, wie es unter anderem der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann vorgeschlagen hat – oder mit einem Brosius-Ersatz und den beiden anderen bereits nominierten Bewerbern, dem Bundesarbeitsrichter Günter Spinner (Union) und der Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold (SPD). Sicher ist nur eines: Alle Kandidaten brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also auch Stimmen aus den Fraktionen der Grünen und der Linken.
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