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Wie das Landgericht Berlin seine Correctiv-Entscheidung begründet

Justiz

Potsdamer Treffen: Gericht begründet Urteil zu Correctiv-Recherche

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    Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv an einem Treffen teilnahmen.
    Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv an einem Treffen teilnahmen. Foto: Jens Kalaene, dpa

    Im Streit über die Berichterstattung der Rechercheplattform „Correctiv“ über das sogenannte Potsdamer Treffen hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy im März einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin hatte einer Klage der Politikerin stattgegeben und damit insgesamt drei Äußerungen untersagt. Nun liegt die Entscheidungsbegründung des Gerichts vor.

    Hintergrund ist der „Correctiv“-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Darin ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.

    Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig

    In dem Verfahren ging es im Kern darum, ob einzelne Aussagen von „Correctiv“ als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung. Es geht zum Beispiel um den Satz: „Es bleiben zurück: (...) Ein ,Masterplan´zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“ Das Landgericht Berlin beanstandet hier einen „mehrdeutigen Aussagegehalt“. Dieser Satz könne vom Durchschnittsleser auch so verstanden werden, dass das vorgestellte Konzept der „Remigration“ auf einen „bewussten Verstoß gegen grundgesetzliche Gewährleistungen abzielte“.

    Im März hatte Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels der Deutschen Presse-Agentur zur Entscheidung gesagt: „Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“. Er betonte: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“ Huys Anwalt, Carsten Brennecke, meinte dagegen: „Wir fühlen uns in unserer Ansicht betätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.“ Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (AZ, dpa)

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