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Mehr und bessere Daten – auch in Europa

Gastbeitrag Von Volker Wissing
28.04.2023

Warum sie für den digitalen Fortschritt unerlässlich sind. Und wie das Datenteilen künftig über den Data Act der EU erfolgen sollte. Ein Gastbeitrag von Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.

Mit welchen Verkehrsmitteln komme ich am schnellsten und günstigsten ans Ziel? Wie voll sind der nächste Bus oder die nächste Bahn? An welchen Bahnhöfen lohnt es sich, Leihfahrräder oder Carsharing-Autos anzubieten? Wo drohen Staus und Zeitverlust, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin?

Daten liefern die Antworten auf solche und andere Fragen. Sie helfen, Mobilität intelligent und vernetzt, effizient und klimafreundlich zu organisieren – und das perfekt auf die jeweilige Situation der Menschen zugeschnitten. Wie kann ich meine Smart-Home-Umgebung selbst prüfen und gegebenenfalls nach meinen Wünschen optimieren? Auch hier helfen datenbasierte Lösungen. Außerdem ermöglichen Daten innovative Geschäftsmodelle und helfen dem Einzelnen, situationsgerecht die beste Lösung zu realisieren.

Besonderer Schutz und besondere Chancen für Start-Ups

Für den digitalen Fortschritt brauchen wir deshalb mehr und bessere Daten. Bisher bleiben laut EU-Kommission 80 Prozent der maschinengenerierten Daten ungenutzt. Der europäische Data Act hilft uns dabei, das zu ändern. Mit ihm sollen Daten leichter verfügbar werden sowie fair und verantwortungsvoll genutzt werden können. Schwerpunkte des Data Acts sind deshalb Regeln für das Bereitstellen von Daten, Nutzungsrechte, Vertragsbedingungen sowie der Schutz und die Interoperabilität von Daten.

In den Beratungen der Regierungen, die nun im EU-Rat abgeschlossen wurden, ging es der Bundesregierung nicht darum, ob, sondern wie das Datenteilen künftig erfolgen soll. Für uns steht fest: Es sollte für Unternehmen – womöglich dann auch gegenüber direkten Wettbewerbern – nicht zur Pflicht werden, unter allen Umständen Geschäftsgeheimnisse teilen zu müssen. Wenn Unternehmen in neue datenbasierte Geschäftsmodelle investieren, müssen sie auch eine Perspektive auf Rendite haben.

Ein zweites wichtiges Anliegen war uns, dass kleine und mittelständische Unternehmen zum einen besonders geschützt werden, zum anderen aber leichten Zugang zu Daten bekommen. Daten, die sie zum Beispiel für verbesserte Prozesse oder einen effizienteren Einsatz ihrer Maschinen nutzen und so den Wettbewerb antreiben können. Insbesondere können Start-Ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen durch die Verarbeitung nutzergenerierter Daten Innovationen und Lösungen entwickeln.

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Darüber hinaus haben wir uns dafür stark gemacht, dass der Zugriff staatlicher Stellen auf Unternehmensdaten nur kontrolliert und situationsabhängig erfolgen soll. Also etwa wenn es darum geht, einem öffentlichen Notstand zu begegnen – sei es im Fall einer Pandemie oder bei Hochwasser- und Umweltkatastrophen. Insgesamt haben wir in den Regierungsverhandlungen wesentliche Verbesserungen erzielen können.

So ist es uns gelungen, den Anliegen kleiner und mittelständischer Unternehmen Rechnung zu tragen. Vorgesehen ist im Text nun eine durchgehende Privilegierung von Start-Ups und Kleinunternehmen sowie in vielen Konstellationen auch mittelständischer Unternehmen. Gleichzeitig sind sie von bestimmten Datenbereitstellungspflichten befreit. 

Der Data Act muss die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen

Ein schwieriger Punkt war das Wahren von Geschäftsgeheimnissen. Diese – etwa Innovationen eines Unternehmens – müssen geschützt werden. Zugleich darf aber der Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse nicht zu einer Generalklausel werden, die das Datenteilen verhindert. Hier ist es der Bundesregierung gelungen, den Dateninhaber zu entlasten, wenn er den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geltend machen will.

Zudem haben wir dafür gesorgt, dass eine Ausnahmevorschrift aufgenommen wurde, die einen ex-ante Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorsieht. Was technisch klingt, hat eine hohe wirtschaftspolitische Relevanz, weil wir so eine wichtige Balance wahren – nämlich die zwischen rechtlich eindeutigen Regeln zum Teilen von Daten auf der einen Seite sowie dem berechtigten Interesse nach Schutz von Geschäftsgeheimnissen und an einer Investitionsrendite auf der anderen. Die nationalen Regeln zum Schutz geistigen Eigentums sowie das nationale Vertragsrecht bleiben unangetastet.

In den nun laufenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament geht es darum, den Ausgleich zwischen Investitionsschutz und -anreizen sicherzustellen. Zudem soll der Zugriff staatlicher Stellen auf Unternehmensdaten zielgerichteter und angemessener gestaltet werden. Nur so kann der Data Act sein Ziel erreichen: mehr und bessere Daten in Europa.

Zur Person: Volker Wissing, FDP, ist Bundesminister für Digitales und Verkehr. 

Volker Wissing, FDP, ist Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Foto: Michael Kappeler, dpa
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