Am Flughafen mit ungültigem Reisepass: Wie kann man jetzt die Reise retten ?
Eine Katastrophe: Man steht am Flughafen, die Aufbruchsstimmung vor dem Urlaub ist groß und dann das: Der Reisepass ist nicht mehr gültig. Diese Tipps helfen weiter.
Nach monatelanger Vorfreude ist endlich der große Moment gekommen. Es ist mein zweiter Versuch, nach Peru zu fliegen (der erste wurde vom Pandemieausbruch abrupt beendet), und zum ersten Mal im Leben geht es raus aus Europa. Ich schiebe den gepäckbeladenen Wagen am Flughafen München an den Check-in-Schalter. „Reisepass, bitte“, sagt der Mann hinter dem Schalter.
Ich reiche ihm das Dokument. Dann, nach einer kurzen Pause und einem Stirnrunzeln gibt er mir den Pass zurück und sagt in entschuldigendem Ton: „Sie können nicht einreisen, ihr Reisepass ist nicht gültig.“ Mein Herz geht in den freien Fall über, ich blättere hektisch in dem roten Heftchen. Das kann nicht sein, erst im Januar 2023 läuft das Ausweisdokument ab. Und muss entsetzt erfahren, dass es Länder gibt, die man nur bereisen kann, wenn der Pass noch mindestens sechs Monate valide ist.
Für manche Staaten benötigen Reisende ein Visum oder eine Einreisegenehmigung, die man beispielsweise am Flughafen bekommt. Diese haben eine bestimmte Gültigkeit, die etwa 30 Tage, 90 Tage oder 180 Tage betragen kann, heißt es vom Auswärtigen Amt. Deshalb muss der Reisepass in einigen Ländern bis zum Ablauf des ausgestellten Visums gültig sein – selbst wenn man nur eine Woche in den Urlaub fliegt. Es soll außerdem Sicherheit geben. Wenn man beispielsweise wegen einer Krankheit länger im Land bleiben muss, gibt es keine Ausreiseschwierigkeiten wegen eines abgelaufenen Passes
Für welche Länder gilt das?
Laut Website des Auswärtigen Amtes wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt, sobald man die EU verlässt. Viele Staaten verlangen, dass das Dokument zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Das ist zum Beispiel der Fall in Thailand, Peru oder Ägypten.
Und bei Kinderreisepässen?
Seit 2021 sind Kinderreisepässe (bis zu einem Alter von 12 Jahren) nur noch ein Jahr lang gültig. Kinderreisepässe werden aber zum Beispiel nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.
Was kann man nun tun?
Wieder zurück am Flughafen, verzweifelt mit dem Pass in der Hand. Welche Möglichkeit gibt es nun, doch noch in den Flieger zu steigen? „In Notfallsituationen kann die Bundespolizei an der Grenze oder am Flughafen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen“, sagt Madeleine Trenk, Pressesprecherin der Bundespolizei Flughafen München. Bei einem abgelaufenen Reisepass könne die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Allerdings nur, wenn ein vorläufiger Reisepass nicht mehr rechtzeitig von der Behörde ausgestellt werden kann.
Dafür muss man laut Trenk Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen, beispielsweise durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis. Unter 18-Jährige brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. „Die Bearbeitung geht normalerweise recht zügig“, sagt Trenk. Pro Woche würden am Flughafen München etwa 15 bis 20 Ersatzdokumente ausgestellt.
Für die Bearbeitung der Ersatzdokumente am Flughafen München ist der Service Point auf der Ebene 04 im München Airport Center (MAC) zuständig. Dieser ist laut Trenk täglich zum Sommerflugplan von 5.30 Uhr bis 21 Uhr und zum Winterflugplan von 6.30 Uhr bis 21 Uhr besetzt. In der Zeit zwischen 21 Uhr und 5.30 Uhr könnten ebenfalls die Wachen im Terminal 1 und Terminal 2 die Passersatzdokumente für acht Euro ausstellen. Der Antrag sei auch online möglich.
Mit dem Reiseausweis kann man aber nicht in jedes Land reisen
Aber: Dieser Ausweis wird nicht von allen Ländern akzeptiert, betont die Pressesprecherin. Der Ersatzpass darf nur für maximal einen Monat ausgestellt werden. Jeder Staat, bei dem das Reisedokument bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss, kann also nicht bereist werden. Die Bundespolizei hat auf ihrer Website eine Liste von Ländern veröffentlicht, in die man mit einem Passersatz einreisen kann.
Eine Reise mit den vorübergehenden Papieren „geschieht auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung des Ersatzdokuments nicht verpflichtet“. Auch die Fluggesellschaft könne dem Passagier die Mitnahme verweigern. „Hat der Passagier keinen gültigen Reisepass, darf die Airline ihm den Zutritt verweigern und muss ihm auch keine Ausgleichsleistungen zahlen“, sagt Fluggastrechtsexpertin Claudia Brosche. Ob der Flug wegen fehlender Unterlagen selbstständig verschoben werden kann, ist abhängig von den gebuchten Konditionen. Oft sei der Fluggast nicht berechtigt, den Flug eigenmächtig zu verschieben.
Um das herauszufinden, muss man die Fluggesellschaften allerdings erst mal kontaktieren. Und das ist oft nicht so einfach, wie es scheint. „Zu uns kommen viele leidgeplagte Passagiere, die die Airlines einfach nicht erreichen“, sagt Brosche. Rechtlich verpflichtend ist für die Airlines aber lediglich, dass sie Kunden eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
Meine Lektion habe ich nun gelernt – in den Urlaub bin ich dann trotzdem gefahren. Nach Italien, dank Schengenraum kein Problem. Und aller guten Dinge sind drei, mal sehen, ob ich beim dritten Versuch im kommenden Jahr endlich Richtung Peru abheben kann. Der neue Reisepass ist beantragt.
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Pässe rechtzeitig entsorgen ist ein probates Mittel für die Einreise nach Deutschland, warum nicht die Ausreise aus Deutschland?