In den Sommermonaten zieht es viele Urlauber nach Südeuropa. Für Reisende, die aus dem regnerischen Deutschland kommen, mag ein Urlaub im Süden im ersten Moment traumhaft klingen. Insbesondere in Ländern wie Griechenland ist es mit durchschnittlichen Werten von gut 30 Grad sehr warm – doch aktuell gibt es teilweise Hitzewellen mit Temperaturen über 45 Grad. Dieses Wetter birgt Risiken: So muss man aufpassen, bei der Hitze nicht zu dehydrieren oder einen Sonnenstich zu bekommen. Und: In dieser Trockenheit wächst die Gefahr von Waldbränden. Was bedeutet das für Touristen auf Kreta?
Waldbrände: Kann man aktuell nach Kreta reisen?
Griechenland leidet immer wieder unter extremen Temperaturen und ausgedehnten Trockenperioden, wodurch sich die Gefahr für Waldbrände rasant erhöht. Laut ADAC wurde Griechenland allein im Sommer 2025 bereits mehrfach von teils schweren Bränden heimgesucht. Am Wochenende des 26. und 27. Juli sind erneut große Wald- und Buschfeuer sowohl auf dem Festland als auch auf mehreren Inseln ausgebrochen – auch auf Kreta, wie unter anderem die Tagesschau berichtete. Auf der beliebten Urlaubsinsel zerstörten die Flammen vier Häuser und eine Kirche.
Inzwischen konnten die schweren Brände entweder vollständig gelöscht oder zumindest unter Kontrolle gebracht werden. Trotz des Erfolgs der Feuerwehr bleibt die Lage jedoch weiter kritisch. Die andauernde Hitze in Kombination mit der ausgeprägten Trockenheit sorgt nach wie vor für ein erhebliches Brandrisiko. Experten warnen eindringlich: Schon ein einziger Funke könnte einen großflächigen Brand auslösen. Wie der ADAC informiert, gilt für den Süden Griechenlands, darunter auch Kreta, aktuell die Warnstufe „hoch“. Das ist die dritte von fünf Stufen auf der Skala für Waldbrandgefahr.
Das Auswärtige Amt informiert, dass es wegen der hohen Waldbrandgefahr in Teilen Griechenlands zu einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten kommen kann. Durch ausbrechende Feuer kann es jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Grundsätzlich können Touristen aber aktuell nach Kreta reisen.
Wenn man sich aktuell in Griechenland aufhält oder für dieses Jahr noch eine Reise dorthin plant, empfiehlt das Auswärtige Amt, in den Einstellungen des Smartphones die Option „Notfallbenachrichtigungen“ (Cell Broadcast Alerts) zu aktivieren. Im Ernstfall versenden die zuständigen griechischen Behörden Warnmeldungen per SMS oder Push-Benachrichtigung – sowohl auf Griechisch als auch auf Englisch. Darin enthalten sind auch Informationen zu möglichen Evakuierungsmaßnahmen.
Waldbrände auf Kreta: Welche Rechte haben Touristen?
Wer eine Pauschalreise nach Griechenland geplant hat, kann laut ADAC in den meisten Fällen kostenlos stornieren, „wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen“.
Waldbrände, wie sie derzeit häufig unter anderem auf Kreta auftreten, können ein solcher außergewöhnlicher Umstand sein. Damit man aber tatsächlich stornieren kann, muss die gebuchte Reise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von den Bränden oder dem Rauch in der Luft betroffen sein. Wichtig ist auch: Der Reiseantritt muss in naher Zukunft liegen. Eine kostenlose Stornierung ist nicht möglich, wenn es aktuell in der Region brennt, die Reise aber erst in ein paar Wochen beginnt. Auch die extreme Hitze alleine oder die Angst vor einem Waldbrandrisiko genügen nicht, um die Reise kostenlos zu stornieren.
Kreta: Was passiert, wenn während des Urlaubs Waldbrände auftreten?
Treten während des Urlaubs Waldbrände auf, kann man den Vertrag der Pauschalreise kündigen und die Heimreise antreten. Allerdings muss auch hier belegbar sein, dass der Aufenthalt durch die Brände erheblich beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter muss dann die Mehrkosten – auch für die Rückreise – tragen. Kann man aufgrund des Feuers nicht zum geplanten Zeitpunkt abreisen, muss der Veranstalter eine Unterkunft für maximal drei Tage stellen und die Kosten tragen.
Bei Individualreisenden ist das Stornieren laut ADAC womöglich komplizierter. Zwar müssen sie nicht zahlen, wenn gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zugänglich sind, zum Beispiel weil die Region gesperrt ist. Ist die Unterkunft aber nicht direkt betroffen und somit zugänglich, ohne dass der Reisende sich in Gefahr begibt, müssen Urlauber auf die Kulanz des Anbieters hoffen, um zu stornieren.
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