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Was tun, wenn der Reisepass im Urlaub beschädigt wurde? Worauf Grenzbeamte besonders achten.

Pfingstferien

Wie komme ich nach Hause, wenn mein Reisepass im Ausland beschädigt wurde?

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    Ein beschädigter Pass kann bei der Ein- oder Ausreise zu Schwierigkeiten führen.
    Ein beschädigter Pass kann bei der Ein- oder Ausreise zu Schwierigkeiten führen. Foto: Framestock - stock.adobe.com

    Wenn die Tasche mit dem Reisepass ins Wasser fällt, dann ist es eine Frage der Zeit, ab wann der Papieranteil des guten Stücks sich auflöst. Wird es sofort aus dem Nass gefischt, dürfte nichts passiert sein. Der wichtige Teil mit dem Chip, Foto und persönlichen Daten ist schließlich gut geschützt in Plastik laminiert. Aber diese Annahme ist nicht viel wert.

    Der Fall eines jungen Deutschen sorgte für Schlagzeilen

    So ging Anfang des Jahres der Fall eines jungen Deutschen durch die Presse, der nach London wollte, aber nicht ausreisen durfte, weil in seinem Pass die letzten zwei Seiten fehlten. Stattdessen kassierte er eine Anzeige. Der Grund: Der Twen hatte die letzten zwei Seiten für Notizen verwendet und herausgerissen. Damit war der Pass eindeutig beschädigt und nicht mehr gültig. Bei solchen Eingriffen am Reisepass geht der Staat schlimmstenfalls davon aus, dass absichtlich manipuliert wurde, um etwas zu verheimlichen.

    Laut Personalausweisgesetz (PAuswG) heißt es in Abschnitt 1, unter Paragraph 4, Punkt 2 – : „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Was jeder weiß: Fremdes Eigentum darf nicht beschädigt werden, andernfalls droht eine Klage wegen Sachbeschädigung.

    Schwierig, wenn der Pass durch Schusseligkeit beschädigt wurde

    Die Maßstäbe für die Gültigkeit eines Passes fallen in zwei Kategorien: Einmal gibt es gesetzliche Vorschriften wie Ablaufdatum und insbesondere Namensänderungen wegen Heirat, Adoption, Scheidung oder Änderung der Geschlechtsidentität. Zudem muss die Gültigkeitsdauer des Passes auch den Bestimmungen des Reiseziels entsprechen. Viele Staaten verlangen eine Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten. Solange sich Ausweisbesitzer an diese Regeln halten – kein Problem.

    Schwieriger wird es, wenn der Pass durch Schusseligkeit sowie Zu- und Unfälle verändert wird. Zählt das Herausreißen von Passseiten zweifellos als Sachbeschädigung, entscheidet grundsätzlich immer der kontrollierende Grenzer, ob er den Zustand eines Ausweises akzeptabel findet. Wo er keinerlei Ermessensspielraum hat: Wenn Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer – kurzum der laminierte Teil des Reisepasses – nicht mehr entzifferbar sind bzw. nicht mehr existieren. Denkbar wären also Fälle, bei denen die Kunststoffseiten durch Hitze oder mutwillige Zerstörung nicht mehr lesbar sind.

    Die Einreiseerlaubnis liegt im Ermessen des Grenzbeamten

    Doch was ist mit Kaffeeflecken, Eselsohren oder eingerissenen Seiten? Oder Pässen, die jahrelang in Jeanstaschen oder anderswo nah am Körper durch die Welt reisten? Die nicht nur mitgereist, sondern auch mitgeschwitzt haben und nun in allen Ehren mitgealtert und eventuell leicht verformt und schwer ausgefranst sind? Das alles liegt in der Sichtweise des Grenzbeamten. Eine Polizeisprecherin sagte dem SWR3 kürzlich, dass nicht jede Beschädigung einen Pass automatisch ungültig mache. Seien die Daten noch gut erkennbar, werde der Beamte voraussichtlich Kulanz zeigen. Das könne selbst für eine eingerissene Seite gelten. Auch improvisierte Reparaturen eines zerfledderten Passes mit Klebestreifen kann ein Grenzer akzeptieren, er muss es aber nicht.

    Wer wegen des Zustands seines Reisepasses Zweifel an dessen Gültigkeit hat, sollte in einen neuen investieren. Das ist immer noch billiger als eine verweigerte Ein- oder Ausreise. Der neue Pass kostet 70 Euro Gebühr (ohne Zuschläge!) für Personen ab 24 Jahren und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Wer unter 24 Jahre alt ist, bekommt ihn schon für 37,50 Euro und mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Nach internationalem Standard haben neue Pässe nur noch 32 Seiten. 48 Seiten kosten extra. Ganz Eilige können einen vorläufigen Reisepass ohne Chip und für nur zwölf Monate beantragen, das kostet dann 26 Euro Gebühr.

    Die deutsche Botschaft hilft im Ausland dann weiter

    Ist das gute Stück allerdings bis zur Unkenntlichkeit der Personaldaten ruiniert und man befindet sich im Ausland, bleibt nur der Gang zur deutschen Botschaft oder zum Konsulat. Zusätzliche Dokumente wie ein Personalausweis oder ein Foto des Passes erleichtern die Angelegenheit. Der einfachste Weg ist in diesem Fall, einen Reiseausweis als Passersatz zu beantragen. Der Ausweis berechtigt zur einmaligen Heimreise und ist nur für einen Monat gültig. Er ist mit 50 Euro Gebühr plus 8 Euro Bereitschaftsdienstzuschlag nicht gerade preiswert, aber das sollte einem die reibungslose Rückreise schon wert sein.

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