Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schwabmünchen
Icon Pfeil nach unten
Bobingen
Icon Pfeil nach unten

Ausschuss: Kompromiss für Krautgärten

Ausschuss

Kompromiss für Krautgärten

  • |
  • |
  • |
    Eigenbauten auf den Gartengrundstücken in der Flurstraße lässt die Stadt nun entfernen. Sie sind nicht mehr erlaubt.
    Eigenbauten auf den Gartengrundstücken in der Flurstraße lässt die Stadt nun entfernen. Sie sind nicht mehr erlaubt. Foto: Foto: Thomas Herrmann

    Bobingen Eine neue Gartenordnung soll den „Wildwuchs’’ in der Bobinger Krautgartenanlage an der Flurstraße stoppen. Mit Unterstützung der Muslimgemeinde hat die Stadtverwaltung einen Kompromiss erarbeitet, der nun vom Werkausschuss beschlossen wurde und Ruhe in die erregten Gemüter bringen soll.

    44 Gartenparzellen im Eigentum der Stadt Bobingen sind in der Flurstraße überwiegend an Bürger mit Migrationshintergrund verpachtet. Obwohl dies bereits in der alten Gartenordnung nicht erlaubt war, hatte sich im Laufe der Jahre in den Gärten eine Vielzahl selbstgebauter Hütten, Unterstände und sonstiger Anlagen angesammelt, die zu einem eigentümlichen Erscheinungsbild der Gesamtanlage beitrugen.

    Stadtkämmerer Norbert Pawlik-Gebauer erklärte dazu, dass es sich bei den Gärten um keine klassische Kleingartenanlage mit Erholungswert, sondern um sogenannte Krautgärten im Außenbereich handle, die lediglich der Gemüseanpflanzung dienen. Die Stadt hatte die Pächter deshalb nun unter Kündigungsandrohung aufgefordert, diese Baulichkeiten abzureißen, was zu erheblicher Aufregung und Protesten geführt hatte.

    Eigenbauten jeglicher Art sind nicht mehr zulässig

    Mit guter Unterstützung der Muslimgemeinde konnte nun laut Gebauer ein „sinnvoller Kompromiss’’ ausgearbeitet werden, der wieder Ruhe und Ordnung in die Anlage bringen soll. (herr)

    Wie die Gartenänderung konkret aussieht, lesen Sie in der Schwabmünchner Allgemeine.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden