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Am 1. März findet die Pfarrgemeinderatswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Katholiken der jeweiligen Pfarrgemeinde

Klosterlechfeld

Pfarrgemeinderatswahl am 1. März

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    Am 1. März findet die Pfarrgemeinderatswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Katholiken der jeweiligen Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alternativ kann auch per Briefwahl gewählt werden. Gewählt werden kann in: - Klosterlechfeld: Kloster Maria Hilf von 8.30 bis 9 Uhr, von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. - Untermeitingen: Pfarrheim von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. - Obermeitingen: Begegnungsraum Kindergarten von 10 bis 10.30 Uhr, von 11.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. - Lagerlechfeld: Kirche im Eingangsbereich links am Samstag, 28. Februar, von 17.30 bis 19.30 Uhr und Sonntag, 1. März, von 10 bis 11 Uhr. - Graben: Gibt es eine allgemeine Briefwahl und somit kein Wahllokal. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 1. März um 13 Uhr beim Vorsitzenden oder in die Wahlurne in der Kirche eingeworfen sein. (AZ)

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