Der im November 2025 von der Bundesregierung beschlossene „Bau-Turbo“ war das bestimmende Thema in der ersten Sitzung des neuen Jahres im Kleinaitinger Gemeinderat. In den Schlussbestimmungen des Baugesetzbuches wurde ein neuer Paragraf als befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau eingeführt. Demnach kann bis zum Jahresende 2030 mit Zustimmung der Gemeinde von den nach dem Gesetz erlassenen Vorschriften abgewichen werden, wenn dadurch Wohnraum geschaffen wird. Die nachbarlichen Interessen sind dabei aber ebenso zu beachten wie die öffentlichen Belange und die Umweltverträglichkeit. Christoph Hampp, der Leiter der rechtlichen Bauverwaltung in der Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen, erläuterte: „Der Bau-Turbo kommt in Frage, wenn ein Bauantrag nach Prüfung der Vorschriften eigentlich abgelehnt werden müsste, aber trotzdem ein Bedarf an Wohnräumen besteht. Für die Entscheidung der Gemeinde, ob sie den Bau-Turbo anwendet, haben wir in Abstimmung mit den Bürgermeistern Leitlinien erlassen.“
Kleinaitingen
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