Vor der ungewohnt großen Kulisse von mehr als 70 Zuhörenden nahm der Bobinger Stadtrat die Abwägung der Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan "Windkraft in Bobingen" vor. Das Verfahren sieht vor, dass sämtliche Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange – zum Beispiel der Bundeswehr, der Regierung von Schwaben oder auch von Privatpersonen – geprüft werden.
Mindestabstand wird auf 1000 Meter erweitert
Bereits zu Beginn des Verfahrens konnten die Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen den Teilflächennutzungsplan ausgesprochen hatten, einen Teilerfolg verbuchen. Die bisher vorgesehenen Mindestabstände der eventuell zu errichtenden Windräder wurden von bisher 750 Metern auf 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung heraufgesetzt. Möglich wurde das durch einen "Kunstgriff" des Bobinger Stadtrates.
Da Burgwalden bisher keinen Ortsteil darstellte, sondern als "Splittersiedlung im Außenbereich" definiert war, galt aus rechtlicher Sicht ein Mindestabstand von 750 Metern. In der Sitzung hatten sich die Stadträte dann allerdings darauf geeinigt, Burgwalden, zumindest den Kernbereich, als Ortsteil zu betrachten. Dadurch steigt der Mindestabstand auf 1000 Meter. Da aber die im künftigen Ortsteil Burgwalden vorliegende Bebauung nicht den Vorgaben entspräche, die eine Definition in Innen- und Außenbereich zuließen, muss der Status mithilfe einer zusätzlichen Satzung belegt werden. Darin müssen dann auch die Baugrenzen und der geltende Innen- und Außenbereich festgelegt werden.
Bundeswehr erlaubt größere Bauhöhen
Im Laufe der Abwägungen ergab sich dann eine Wendung. Bisher hatten Bürgermeister Klaus Förster und einige Stadträte immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Bau von Windrädern um Burgwalden herum sehr unwahrscheinlich sei. Denn aufgrund der Nähe zum Nato-Flugplatz Lechfeld habe die Bundeswehr eine klare Höhenbeschränkung gefordert. Demzufolge seien dort nur Anlagen mit einer Höhe von rund 150 Metern möglich, was nach dem derzeitigen Stand der Technik einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich mache. Doch in der endgültigen Stellungnahme der Bundeswehr, die während der Sitzung erstmals öffentlich bekannt gemacht wurde, hat die Bundeswehr nun die Höhenbeschränkung für das fragliche Gebiet auf 836 Meter über Normalnull heraufgesetzt.
Somit sind dort in Zukunft auch Windkraftanlagen mit der derzeit üblichen Bauhöhe von rund 250 Metern möglich und ein wirtschaftlicher Betrieb damit durchaus zu erwarten. Zudem gebe es dort, je nach tatsächlichem Standort, die Erwartung von mittleren bis hohen Winderträgen. Durch die erweiterte Höhengrenze wird der Standort Burgwalden für Investoren wesentlich interessanter und der Bau von Windkraftanlagen letztlich wahrscheinlicher.
Erneute Beratung Mitte Dezember
Ein endgültiger Feststellungsbeschluss konnte vom Stadtrat in der jüngsten Sitzung noch nicht gefasst werden, da durch die Änderung des Mindestabstands auf 1000 Meter noch einmal eine Öffentlichmachung im Internet und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Allerdings soll das Verfahren auf zwei Wochen beschränkt werden. Während dieser Zeit können auch Privatpersonen noch einmal Einwände vorbringen. Der endgültige Beschluss soll dann in der Stadtratssitzung am 19. Dezember gefasst werden, da die Frist zur Genehmigung des Teilflächennutzungsplanes am 31. Januar ablaufe.
Enttäuschte Gesichter
Einige der anwesenden Bürgerinnen und Bürger aus Burgwalden zeigten sich nach der Sitzung darüber enttäuscht, dass die vielen Einwände, die teils sehr sorgsam und fundiert ausgearbeitet worden waren, in der Sitzung nur jeweils relativ kurz besprochen wurden. Darin ging es vorwiegend um Naturschutz, Schattenwurf, Verlust von wertvollem Waldgebiet, Lichtemissionen und Vogelschutz. Die Einwendungen wurden allesamt mit dem Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage oder vorliegende Gutachten zwar zur Kenntnis genommen, hatten aber keinen Einfluss auf die weitere Planung. Einwände, die wirtschaftliche Gründe anführten, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt, da in einem Flächennutzungsplan die wirtschaftliche Komponente nicht überprüft wird. Hierunter fällt auch der eventuell zu erwartende Wertverlust der Grundstücke.