Wahlplakate waren in früheren Zeiten eine effektive Maßnahme, um auf Parteien und ihre Ziele aufmerksam zu machen. In Zeiten von Internet und Social Media verlieren sie aber an Wichtigkeit. Längst gibt es daher Bestrebungen, die Plakatflut vor Wahlen einzuschränken. Es geht dabei nicht nur um die Optik. Denn viele Menschen fühlen sich mittlerweile von dem Schilderwald gestört. Und auch für die Parteien selbst wird die Plakatierung mittlerweile problematischer. Es braucht nicht nur viel Zeit, die Plakate aufzustellen, es kostet auch Geld. Dazu werden viele der Plakate schnell zur Zielscheibe von Vandalismus und müssen immer öfter in immer kürzeren Abständen ausgetauscht werden.
Wahlplakate nur noch an ausgewählten Standorten
Um die Plakatflut einzudämmen, haben sich jetzt die im Bobinger Stadtrat vertretenen Parteien einstimmig darauf geeinigt, eine Plakatierungsverordnung zu erlassen. Schnell einer Meinung waren sich die Stadträtinnen und -räte, dass es nur noch an ausgewählten Standorten, geordnet durch Bauzäune, Plakatflächen geben solle. Aber obwohl sich alle beim Grundgedanken - weniger Plakate in der Stadt - einig waren, gab es zu den Einzelheiten der Verordnung doch rege und teilweise ausführliche Diskussionen. Wie groß dürfen die Plakate sein, wo sollen sie stehen, was ist mit den Großplakaten, den sogenannten „Wesselmännern“ und wie werden die möglichen Standorte dafür vergeben? Zuerst einmal musste das Problem geklärt werden, in welcher Reihenfolge die jeweiligen Parteien auf den Plakatwänden zu sehen sein werden.
Speziell der FBU war es wichtig, dass die eigenen Plakate nicht direkt neben eventuellen AfD-Plakaten erscheinen werden. Unzufrieden zeigten sich die Parteien dann auch mit der Auswahl der Standorte, die von der Verwaltung vorgeschlagen wurden. Denn die Plakate, die an den Bauzäunen angebracht werden sollen, dürfen maximal das Format DIN A1 haben. „Dann müssen diese Wände aber an Standorten sein, die fußläufig erreicht werden können und auch gut frequentiert sind“, forderte Stadtrat Helmut Jesske (SPD). Denn bei dem Format DIN A1 ergebe es keinen Sinn, die Plakate an Hauptverkehrsstraßen aufzustellen, da diese vom Auto aus gar nicht wahrgenommen werden könnten.
Standorte für Großplakate sollen ausgelost werden
Am Ende beschloss der Stadtrat die Plakatierungsverordnung einstimmig. Wahlplakate können demnach im Bobinger Ortsgebiet nur an dafür freigegebenen Standorten an Bauzäunen, die von der Stadtverwaltung aufgestellt werden, angebracht werden. Die Standorte und Anzahl für die Großplakate werden ebenfalls beschränkt und unter den Parteien ausgelost. Gleichzeitig einigten sich die Fraktionen in einer Art Selbstverpflichtung, keine gewerblichen Plakatflächen für Wahlwerbung zu nutzen. Denn die Satzung zur Plakatierung hat letztlich nur Gültigkeit für öffentliche Flächen.
Gewerbliche Werbeflächen und Privatgrundstücke können darin nicht reguliert werden. Ein Antrag seitens der FBU-Fraktion, für das Aufstellen der Bauzäune Gebühren von den Parteien zu verlangen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt, da eine solche Gebühr nach Ansicht des Bürgermeisters und der anderen Parteien gegen geltendes Recht verstoße. Stadträtin Monika Müller-Weigand (Grüne) sprach sich ebenfalls für die Plakatierungsverordnung aus, schränkte aber ein: „Wir werden nach der Wahl sicher noch einmal darüber sprechen müssen. Denn es wird bestimmt findige Köpfe geben, die ein Schlupfloch finden werden, um ihre Plakate doch aufstellen zu können.“
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