Auf das Bahnhofsgebäude in Lagerlechfeld soll eine Photovoltaik-Dachanlage kommen. Das haben die Gemeinderäte von Graben jetzt beschlossen. Die Entscheidung erfolgte gemäß der Empfehlung einer zuvor beauftragten Firma, die prüfen sollte, ob die gemeindeeigenen Dachflächen wie das Rathaus, die Schulvorbereitende Einrichtung, die Schule, das Kulturzentrum, die Sporthalle und der Kindergarten am Via-Claudia-Weg sowie das Bahnhofsgebäude für eine PV-Anlage geeignet wären.
Für das Bahnhofsgebäude, in dem eine Ausgabestelle der Lechfelder Tafel eingerichtet ist, ergab die Untersuchung, dass eine Anlage mit Batteriespeicher den Strombedarf zu rund 90 Prozent abdecken würde. Im Hinblick auf das Solarspitzengesetz, das in erster Linie den Eigenverbrauch fördert, erscheint die Belegung der Dach-Ostseite wirtschaftlich am sinnvollsten.

Für die Grundschule sind neue Tablets in Aussicht
Ein weiteres Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung waren moderne Medien in der Schule: Nach einer neuen Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sollen Schulen mit mobilen Endgeräten mit bis zu 350 Euro pro Gerät unterstützt werden. Für dieses Haushaltsjahr erhält auch die Grundschule Graben diese Förderung, und den Schülern stehen 23 neue Tablets zur Verfügung. Die Kosten dafür betragen rund 17.000 Euro, die Zuwendung liegt bei rund 8000 Euro. In jedem Kalenderjahr erhält eine bestimmte Anzahl von Schülern ein Leihgerät. Bei einer Fortführung des Förderprogramms und einer vierjährigen Nutzungsdauer der Geräte könnte die Schule die Hälfte der rund 180 Grundschüler ausstatten.
Parkende Autos behindern den Verkehr
Auf der Westseite der Heimgartenstraße beeinträchtigen parkende Fahrzeuge zunehmend den fließenden Verkehr. Der Gemeinderat wird dazu einen Lösungsvorschlag mit Parkzonen ausarbeiten. In der fast rechtwinkligen Kurve der Karwendelstraße versperren parkende Fahrzeuge vermehrt die Sicht beim Vorbeifahren. Der Abschnitt vom Gehweg Karwendelstraße-Grüntenweg bis zum Auslaufen der Kurve wird versuchsweise mit einem absoluten Halteverbot beschildert.
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