Lechfeldhalle: Auch Vereine müssen bezahlen – und werden entschädigt
Die neue Entgeltordnung legt fest, dass auch die Vereine Gebühren zahlen müssen, sie werden aber durch die Förderung der Gemeinde entschädigt.
Die Lechfeldhalle gegenüber dem Rathaus in Kleinaitingen ist seit Beginn der 1980er-Jahre der zentrale Veranstaltungsort der Gemeinde. Hauptsächlich wird sie von den Abteilungen des Sportvereins FC Kleinaitingen, aber auch für Konzerte und Proben des Musikvereins und für Bürgerversammlungen oder Vereinsfeste belegt.
Während die Gebühr oder Spende für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld im Einzelfall geregelt wurde, war die Nutzung für die Vereine seit rund 40 Jahren kostenfrei und damit waren alle zufrieden. Diese Praxis wurde jedoch bei der überörtIichen Rechnungsprüfung durch das Landratsamt im Jahr 2021 beanstandet. Die Prüfer stellten damals fest, dass die Vermietung der Mehrzweckhalle in der Lechfeldhalle als Gewerbebetrieb umsatzsteuerpflichtig sei und im Haushalt nachgewiesen werden müsse. Die erforderlichen Benutzungs- und Entgeltordnungen wurden nun dem Gemeinderat vorgelegt. Diese Satzungen betreffen nur die Mehrzweckhalle. Für die Gaststätte und die Schießanlage des Schützenvereins im Keller bestehen eigene Pachtverträge.
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