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Landkreis Augsburg: Prozess in Augsburg: Mann fordert Mädchen auf, Nacktbilder zu schicken

Landkreis Augsburg

Prozess in Augsburg: Mann fordert Mädchen auf, Nacktbilder zu schicken

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    Ein junger Mann aus dem südlichen Landkreis musste sich vor Gericht verantworten. Er hatte sich im Internet an Mädchen herangemacht.
    Ein junger Mann aus dem südlichen Landkreis musste sich vor Gericht verantworten. Er hatte sich im Internet an Mädchen herangemacht. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Mehr oder weniger läuft es immer wieder gleich ab: Eine amerikanische Kinderschutzorganisation entdeckt Kinderpornografie im Internet, meldet sie an die jeweiligen nationalen Behörden, die dann vor Ort ermitteln. Im konkreten Fall war entdeckt worden, dass ein Mann aus dem südlichen Landkreis zwei kinderpornografische Filme, die auf dem Index standen, in seinen Cloud-Speicher hochgeladen hatte. Die Ermittler in Deutschland entdeckten noch mehr.

    Die Beamten des Bundeskriminalamts verfolgten die zunächst nur digital existierenden Spuren weiter. Die sogenannte IP-Adresse, die für jeden Internetzugang einzigartig ist, wurde ausgewertet und eine Telefonnummer ermittelt. Über den Vater des Angeklagten, den Anschlussinhaber, führte der Weg der Polizei schließlich zum Angeklagten. Bei der folgenden Durchsuchung des beschlagnahmten Mobiltelefons fanden sich dann weitere Hinweise auf Straftaten.

    Fall im Landkreis Augsburg: Mädchen sollten Nacktbilder von sich schicken

    So hatte der monatelang mit einem Mädchen gechattet und dieses unter anderem aufgefordert, ihm Nacktbilder von sich zu senden. Die Zwölfjährige schickte Bilder und erhielt dafür pornografische Fotos des Manns. Vor Gericht behauptete der 22-Jährige, dass er nicht erkennen habe können, dass seine Chatpartnerin noch ein Kind ist. Zudem habe die junge Dame den Kontakt zu ihm nicht abgebrochen, sich auch nicht gegen die Zusendungen des Manns verwehrt. Sie habe auch nichts der Polizei gemeldet. Wie sich herausstellte, hatte der Mann auch ein weiteres Mädchen, eine 13-jährige Chatpartnerin, zu sexuellen Handlungen veranlasst. 

    Gleich zu Beginn der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht bat Rechtsanwalt Jörg Seubert, der den 22-Jährigen verteidigte, um ein Rechtsgespräch hinter verschlossener Tür. Das Ergebnis: Der Angeklagte legte über seinen Rechtsanwalt ein vollumfängliches Geständnis ab. Im Gegenzug erhielt er eine Strafe im zugesagten Rahmen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit 13 respektive 12 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe lagen die Forderungen von Staatsanwältin Anna-Lena Pilsel und Rechtsanwalt Seubert nahe beieinander. 

    Die Geldbuße geht an das Fritz-Felsenstein-Haus in Königsbrunn

    Richterin Sandra Mayer kam in ihrem Urteil zur Strafe von einem Jahr. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Angeklagte geständig gewesen sei, einer festen Arbeit nachgehe und noch nicht vorbestraft sei – also eine gute Sozialprognose aufweise. Bewährungsauflage für den Angeklagten: Er muss 1800 Euro Geldbuße an das Fritz-Felsenstein-Haus in Königsbrunn bezahlen. Weil das Urteil auf einer Verständigung beruht, kann es frühestens nach einer Woche rechtskräftig werden. 

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