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Landkreis Augsburg: Neue Regel: Was darf noch in den Altkleidercontainer?

Landkreis Augsburg

Neue Regel: Was darf noch in den Altkleidercontainer?

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    Die Kleiderspende gibt es schon seit Jahrzehnten. Jetzt schreibt eine EU-Verordnung neue Regeln vor.
    Die Kleiderspende gibt es schon seit Jahrzehnten. Jetzt schreibt eine EU-Verordnung neue Regeln vor. Foto: Fredrik von Erichsen, dpa (Symbolbild)

    Den alten, ausgeleierten Schlafanzug, den keiner mehr will, einfach in die Mülltonne schmeißen? Geht das überhaupt noch? Nein, denn seit 1. Januar gilt europaweit die sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Diese wird eingeführt, damit Textilien auch wirklich wiederverwendet oder zumindest recycelt werden können. Trotzdem gehört nicht jedes Stück Stoff in die Textilsammlung, erläutert eine Sprecherin des Landratsamts. Es gibt nämlich Unterschiede.

    Was kommt nun in die Tonne?

    „Abgetragene, zerschlissene Kleidung, Stoffreste und Ähnliches können nicht wieder verwendet werden. Diese gehören weiterhin in die Restmülltonne“, erklärt Pressesprecherin Annemarie Scirtuicchio. Vorhänge gehören ebenfalls in die schwarze Tonne. Alte Teppiche können am Wertstoffhof abgegeben werden. Bei der Altkleidersammlung werden auch gut erhaltene Schuhe, paarweise gebündelt, gesammelt. „Hierbei ist es unerheblich, aus welchem Material sie bestehen, solange sie sich in einem guten Zustand befinden“, sagt sie.

    Scirtuicchio betont, dass die Vorgabe, dass gut erhaltene Kleidung und Schuhe in die Altkleidersammlung gehören, sinnvoll und nachhaltig ist. Entweder werden die Textilien als Secondhand-Bekleidung wiederverwendet oder als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe verwendet. Mit diesem System werde eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht. Damit die Entsorgungsbetriebe das aufwendige Sortieren und Recyceln der Textilien leisten können, seien Qualität und sorgfältige Trennung der Alttextilien besonders wichtig. Deshalb gehören zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin in die Restmülltonne.

    Weiterhin soll nicht alles in die Kleiderspende-Container

    Andrea Haslacher sortiert bei der Aktion Hoffnung per Hand Kleidungsstücke aus.
    Andrea Haslacher sortiert bei der Aktion Hoffnung per Hand Kleidungsstücke aus. Foto: Johannes Müller

    Johannes Müller von der Aktion Hoffnung stellt eine gewisse Verwirrung in der Bevölkerung fest. Er erklärt: „Wir sortieren alles noch per Hand nach verwertbaren Kleidungsstücken. Wenn die kaputten und verschmutzten Stücke hinzukommen, schaffen wir das nicht mehr“, sagt er. Er bittet darum, weiterhin nicht mehr tragbare Kleidung zu entsorgen. Die neuen Regelungen seien „gut gemeint, aber schlecht zu Ende gedacht“. Es werde viel Forschung in Augsburg betrieben. Aber es entstünde mehr Schaden, wenn man alles einfach in die Kleidersammlung gibt. Ab den Jahren 2027/2028 sollen laut Müller wohl auch die Hersteller in die Verantwortung genommen werden.

    Rotkreuz-Läden sind auf Kleiderspenden angewiesen

    Die Rot-Kreuz-Lädle im Augsburger Land nehmen gerne Spenden direkt im Laden an. Wer Bedürftigen in der Region helfen will, sollte sich die Mühe machen, seine aussortierten, gut erhaltenen Klamotten dort abzugeben. „Wir bekommen keine Altkleider aus den Containern, sondern sind auf die Spenden im Laden angewiesen“, sagt Axel Schoch, Sachgebietsleiter Sozialarbeit beim Bayerischen Roten Kreuz Augsburg-Land. „Verwendbare Kleidung, ohne Schmutz und Beschädigungen nehmen wir zur Weiterverwendung für Bedürftige an. Der Erlös wird gemeinnützig verwendet“, erklärt Schoch. Auch er warnt davor, alles in die Container zu werfen oder in den Laden zu bringen. „Auch wir können am Ende nur entsorgen, was nicht mehr verwertbar ist“, sagt er. Deshalb: Wer Kleider spenden will, sollte sie schon vorher sortieren.

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    3 Kommentare
    Franz Xanter

    In keinster Weise zu Ende gedacht. Das alles schafft mehr Verwirrung denn Sinn! Und es bleibt die Frage, wer hier wohl den größten verordneten Reibach macht? Garantiert nicht die, welche die Hilfsbedürftigen unterstützen!

    Franz Xanter

    Was hier durch die Pressesprecherin als Ausnahme aufgezeigt wird, z. B. Vorhänge, alte zerschlissene Kleidung usw., widerspricht doch dem Sinn der EU-Verordnung. Denn genau diese Materialien, meist künstlich hergestellt, sollen doch im Rahmen des Recyclings wiederverwertet werden, da diese mit Masse aus Erdöl gewonnen wurden. Warum dann diese erwähnte Ausnahme?

    Maria Reichenauer

    Solange es nur die Kleidercontainer diverser Hilfsorganisationen gibt, ist die "verpflichtende Getrenntsammlun von Alttextilien" ein ungelegtes Ei. Man kann es doch nicht denen reindrücken, die Container aufstellen, um gut erhaltene Kleidung zu sammeln. Wenn, dann gehört die Sammlung von Alttextilien in den Wertstoffhof, der dann das Recycling in die Wege leitet. Noch gebrauchsfähige Kleidung gehört in die von Organisationen aufgestellten Behälter. Oder man muss die Container-Organisationen dafür entschädigen, dass sie auch die "Müllkleidung" aussortieren. Sonst macht das doch keinen Sinn.

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