Wie viel Lärm der Allgemeinheit ist einer Person zumutbar? Mit dieser Grundsatzfrage hat sich das Augsburger Verwaltungsgericht bei einem Fall aus dem südlichen Landkreis Augsburg beschäftigt: Konkret ging es um das Scheppern und Klappern an einer Wertstoffinsel in Großaitingen. Ein Mann hatte gegen den Standort geklagt. "Mein Mandant empfindet die Lärmbelastung, die von den Glascontainern in der Alpenstraße ausgeht, als unzumutbar", sagte der Rechtsanwalt des Klägers. Dieser mache geltend, dass die dauernde Belastung bei ihm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt habe, so der Jurist weiter. "Mein Mandant reagiert sehr empfindlich auf Lärm und ist mittlerweile in Behandlung."
Landkreis Augsburg