Parteien, die in Bayern bei der Kommunalwahl antreten wollen, benötigen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlrecht die Unterstützung von Wahlberechtigten. Diesen Nachweis bekommen die Parteien auf verschiedenen Wegen. Das ist vor allem für kleinere Gruppierungen wichtig. Wenn sie schon Teil eines gewählten Gremiums waren, können sie dafür wieder antreten. Sind sie neu, haben aber bei der letzten Landtagswahl, Europawahl oder Bundestagswahl in Bayern mindestens fünf Prozent erzielt, sind die Parteien ebenfalls zugelassen. Trifft beides nicht zu, müssen Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Dazu liegen in den Rathäusern Listen aus. Um für die Kreistagswahl im Landkreis Augsburg zugelassen zu werden, sind 470 Unterschriften notwendig.
Landkreis Augsburg
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