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Neue Hunde-Leinenpflicht und Fördermittel für Vereine im Gemeinderat beschlossen

Oberottmarshausen

Leinenpflicht für Hunde in Oberottmarshausen neu geregelt

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    Der Gemeinderat Oberottmarshausen hat sich auf eine neue Regelung bezüglich der Leinenpflicht für Hunde geeinigt.
    Der Gemeinderat Oberottmarshausen hat sich auf eine neue Regelung bezüglich der Leinenpflicht für Hunde geeinigt. Foto: Christophe Gateau, dpa, Symbolbild

    Im Gemeinderat sind aktuell zwei Themen aus der Sitzung vom April zum Abschluss gebracht. Die Verordnung über das Halten von Hunden wurde dahingehend geändert, dass die Leinenpflicht nur in dem Gebiet beim Umspannwerk in Richtung Kleinaitingen mit der Bahnlinie als Grenze aufgehoben wird. Wie berichtet, verstieß die bisher im ganzen Gemeindegebiet geltende Anleinpflicht gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Gegen die Aufhebung außerhalb von Wohngebieten gab es aber Bedenken wegen des Schutzes von Wildtieren und Wiesenbrütervögeln, sowie wegen Hundekot auf Wiesen, die als Futterflächen dienen. Deshalb wurde der von Gemeinderat Bernhard Schmitt (Freie Wähler) vorgeschlagene Kompromiss mit der Flächenbegrenzung nun beschlossen. Markus Reiter (Freie Wähler) begrüßte dies aus landwirtschaftlicher Sicht, weil in dem Gebiet beim Umspannwerk überwiegend Ackerflächen vorherrschen. Die besonders schützenswerten Wiesenflächen befinden sich auf der anderen Seite des Dorfes.

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