Wie in allen Gemeinden standen die Oberottmarshauser Gemeinderäte vor der Entscheidung, wie das Thema Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Spielplätze beim Wohnungsbau geregelt werden soll. Denn die Rechtsgrundlage für bisherige Stellplatzsatzungen und die Vorschrift, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz angelegt werden muss, wurden aus der Bayerischen Bauordnung gestrichen. Stattdessen erhielten die Gemeinden die Befugnis, eigene Satzungen zu erlassen.
Oberottmarshausen
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