Dass man der Wohnungsnot mit dem Bau von mehr Wohnungen begegnen kann, hat man mittlerweile auch auf Bundesebene erkannt. Daher wurde das Gesetz, das mittlerweile als „Bauturbo“ bekannt ist, auf den Weg gebracht. Damit soll die Nachverdichtung im Bestand einfacher und unbürokratischer werden.
In Bobingen hat man bisher dieses Gesetz durch eine Satzung ausgebremst. Als vor rund fünf Jahren die Bayerische Bauordnung verändert und die darin vorgeschriebenen Abstandsflächen verringert wurden, hatte die Stadt Bobingen eiligst eine Satzung erlassen, die größere Abstände fordert. Doch die Satzung läuft den Vereinfachungen im Bauturbo zuwider. Sie schränkt die Möglichkeiten zur Nachverdichtung ein. Mittlerweile wurden in Bobingen bereits einige Ausnahmen genehmigt, die Bauherren von der Einhaltung dieser Satzung befreiten.
Hauchdünne Mehrheit kippt Bobinger Satzung zu Abstandsflächen
Angestoßen vom Bobinger Bauamt sollte jetzt die Satzung überprüft und darüber entschieden werden, ob sie außer Kraft gesetzt werden sollte. Vor allem die Vertreter von SPD und Freien Wählern im Bauausschuss sprachen sich dafür aus, die Satzung zu kippen. Das würde zu Bürokratieabbau und zu mehr Wohnungsbau führen. Vor allem bei der Nachverdichtung würden sich daraus Möglichkeiten ergeben, auch in die Höhe zu bauen. Dabei seien die verschärften Abstandsregeln hinderlich. Vor allem die Ausschussmitglieder der CSU und die Grünen-Stadträtin Monika Müller-Weigand taten sich schwer mit der Entscheidung. Stadtrat Herwig Leiter (CSU) wollte gar die Entscheidung noch einmal vertagen, um sich die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen noch einmal anzuschauen. Das wurde aber durch Stadtrat Martin Gschwilm (FW) verhindert, der beantragte, sofort abzustimmen. Bei der anschließenden Abstimmung wurde dann mit hauchdünner Mehrheit beschlossen, die „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Stadt Bobingen“ aufzuheben. Damit gelten in Bobingen jetzt die Regelungen der Bayerischen Bauordnung.
Kein vierstöckiger Wohnbau neben dem AWO-Seniorenwohnheim
Doch bereits bei der nächsten Entscheidung verließ den Bauausschuss die Entscheidungsfreude wieder. Ein Bauwerber hatte in der südlichen Lindauer Straße, in direkter Nachbarschaft zum dortigen AWO-Seniorenheim, beantragt, ein viergeschossiges Gebäude samt Tiefgarage zu errichten, das insgesamt neun Wohneinheiten Platz bieten solle. Das war dem Bauausschuss dann aber zu hoch.
Das nebenstehende AWO-Seniorenheim, das einen wesentlich massiveren Baukörper darstellt als der jetzt geplante Wohnbau, stelle in der Umgebung einen „Fremdkörper“ dar und könne nicht als Bezug dienen. Das Heim besteht aus einem dreigeschossigen Flachdachbau direkt an der Lindauer Straße und einem nach hinten versetzten viergeschossigen, massiven Baukörper parallel zur Lindauer Straße. Auf Unverständnis beim Bauherren dürfte der Kompromissvorschlag des Bauausschusses stoßen. Man wolle einen dreigeschossigen Bau genehmigen. Der Bauherr könne diesen ja so ausführen, dass später aufgestockt werden könnte. Da man noch nicht wisse, wie die Bebauung auf dem gegenüberliegenden Grundstück des bisherigen Gasthofes Sonne aussehen werde, könne sich daraus dann doch noch die Möglichkeit für ein viergeschossiges Gebäude ergeben. Entgegen ihrer vorherigen Aussagen zur Nachverdichtung, auch ihrer eigenen Aussagen zum Bauen in die Höhe, stimmten dann alle Mitglieder des Bauausschusses für die dreistöckige Variante.
Kann aus der Gewerbeeinheit auch Wohnraum werden?
Abgelehnt wurde auch die Voranfrage eines Immobilienbesitzers, zur Umnutzung einer gewerblichen Fläche, hin zu einer reinen Wohnnutzung. Das Gebäude, das sich ebenfalls in der südlichen Lindauer Straße befindet, beherbergt derzeit im Erdgeschoss Gewerbeflächen und darüber befinden sich Wohnungen. Zum Hintergrund des Antrages äußerte sich der Antragsteller so: „Aktuell wird diese Einheit als Gewerbeeinheit genutzt. Da wir im Verkaufsprozess der Immobilie sind, wurden wir mit der Anfrage konfrontiert, diese Gewerbeeinheit alternativ auch als Wohnung nutzen zu können. Den potenziellen Investoren sind die Mietbeiträge, die in dieser Randlage für diese Gewerbefläche zu erwirtschaften sind, viel zu gering. Wir kämpfen selbst seit Jahren mit immer wieder wechselnden Mietern, die ständig mit Kündigung liebäugeln, wenn die Miete auf ein wirtschaftliches Niveau steigen soll.“
Mit Verweis auf den Erhalt von Gewerbeflächen in der Lindauer Straße wurde die Voranfrage einstimmig abgelehnt. Im Antrag hatte der Besitzer die Immobilie auch der Stadt Bobingen zum Kauf angeboten. Darüber gab es im Ausschuss allerdings keine Beratungen. Zuletzt hatte Bobingens Bürgermeister Klaus Förster immer wieder darauf hingewiesen, dass der Stadt Gewerbeflächen für potenzielle Investoren fehlen würden.
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