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Ski alpin
07.06.2019

Sauerstoff-Affäre: Stefan Luitz zwingt Weltverband Fis zum Handeln

Stefan Luitz setzte sich vor dem Cas gegen den Weltverband durch.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Exklusiv Der Skifahrer aus dem Allgäu hatte sich gegen den Ski-Weltverband durchgesetzt. Jetzt ändert dieser sein Regelwerk.

Der Ski-Weltverband (Fis) reagiert offenbar auf das Sauerstoff-Urteil im Fall des Allgäuer Skifahrers Stefan Luitz. Die Fis hatte ihm seinen ersten Weltcupsieg vergangene Saison in Beaver Creek zunächst aberkannt, weil er zwischen den beiden Riesenslalom-Läufen auf rund 3000 Metern Höhe künstlichen Sauerstoff über eine Maske inhaliert hatte. Der Einsatz der dazu nötigen Gerätschaften ist laut den Anti-Doping-Regularien des Weltverbands verboten.

Die Welt-Antidopingagentur (Wada) allerdings erlaubt das Prozedere ausdrücklich. Dopingwissenschaftler halten den Gebrauch von Sauerstoff für unbedenklich. Luitz zog vor den Internationalen Sportgerichtshof (Cas), bekam Recht und seinen Weltcupsieg zurück.

Die Fis plant, das Verbot aus den Anti-Doping-Regeln zu entfernen

Jetzt hat dieser Freispruch Auswirkungen auf das Regelwerk der Fis. Nach Informationen unserer Zeitung plant die Fis, das Verbot aus den Anti-Doping-Regeln zu entfernen – und stattdessen in die Wettkampfordnung zu schreiben. Der Einsatz von Gerätschaften zum Inhalieren von Sauerstoff wird also weiterhin verboten sein. Ein Dopingvergehen wäre der Verstoß dagegen aber nicht mehr.

Dieser Schritt ist die logische Konsequenz aus dem Urteil des Cas. Denn dort war eindeutig festgestellt worden, dass Luitz nicht gedopt hatte. Selbst die Fis hatte nie von einem Dopingvergehen gesprochen und den ganzen Vorfall stattdessen als „Regelbruch“ bezeichnet. Problem: Der entsprechende Passus ist explizit im Anti-Doping-Regelwerk der Fis ausgelistet. Auf Seite 13 steht dort unter Punkt 2.12, dass es allen Fahrern verboten ist, Sauerstofftanks und die zugehörige Ausrüstung zu Fis-Wettbewerben mitzubringen und/oder zu nutzen. Verstöße dagegen würden vom Doping Panel der Fis behandelt. Die Nutzung des betreffenden Equipments führe zu einer automatischen Disqualifikation.

Bilder von Athleten mit Sauerstoffmasken soll es nicht geben

Schon direkt nach dem Cas-Urteil pro Luitz, hatte dessen Anwältin Anne Jakob gesagt, dass die Regel dringend geändert werden müsse, wenn die Fis nicht weitere Niederlagen vor dem internationalen Sportgerichtshof riskieren wolle. Das hat man beim Weltverband offenbar genauso gesehen und sich zu einer Änderung des Regelwerks durchgerungen. Eine Anfrage bei der Fis blieb übrigens unbeantwortet.

Bestand hat dort aber der Wunsch, keine Bilder von Athleten mit Sauerstoffmasken im Fernsehen zu liefern. Diese Form der Außendarstellung will man vermeiden, schwänge doch immer der Verdacht mit, etwas Illegales könne durch die Masken in die Lungen der Sportler strömen. Im Trainingsbetrieb ist der Einsatz von Sauerstoff auch weiterhin erlaubt.

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