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Freie Wahl für freie Werkstätten

Mechaniker in einer freien Werkstatt sind Allrounder.
Foto: Dusan/stock.adobe.com
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Egal wo man sein Auto reparieren und warten lässt: Die Garantie bleibt bestehen. Es spricht also nichts gegen die freien Werkstätten im Landkreis - ganz im Gegenteil!

Sie sind die Allrounder der Werkstatt-Branche: Mechaniker in freien Werkstätten haben ein breites Wissen über alle gängigen Automarken und Modelle.

Da die freien Werkstätten im Landkreis nicht an einen Hersteller gebunden sind, wie Vertragswerkstätten, werden hier vom kleinen Cityflitzer bis hin zur großen Familienkutsche oder dem Handwerker-Transporter alle möglichen Modelle und Motorisierungen repariert. Da sind echte Schrauber und Tüftler am Werk, die sich voller Hingabe der Fehlerdiagnose und Reparatur widmen.

Garantieansprüche bleiben bestehen bei Gebrauchtwagen

Wichtig für Autofahrer: Auch wenn nicht die original Ersatzteile der jeweiligen Automarken eingebaut werden, bestehen dieselben Garantieansprüche, wie in einer Vertragswerkstatt, ebenso auf die geleistete Arbeit, wie Wartung und Reparatur.

Es gibt nachweisbar das Urteil der EU-Kommission, das besagt, dass Hersteller die Garantie nicht einschränken dürfen, nur weil für Wartungsarbeiten eine freie Werkstatt aufgesucht wird.

Das Auto in guten Händen

Ein weiterer Vorteil ist das dichte Werkstattnetz. In den kleinsten Ortschaften gibt es oft eine freie Werkstatt. Lange Wege sind hier kein Thema. Man kennt sich, man schätzt sich und der Kunde weiß, dass sein Auto in guten Händen ist.

Gebrauchtwagen kaufen

Bei vielen freien Werkstätten ist zudem ein Gebrauchtwarenhandel angeschlossen. Wer sich einen Gebrauchtwagen kauft, kann sich frei entscheiden, wo er sein Auto reparieren und checken lässt. Die Garantie erlischt bei einem Wechsel zu einer anderen freien Werkstatt nicht.

Achtung bei Neuwagen oder Leasingverträgen

Wer sich allerdings einen Neuwagen kauft, muss mit seinem Händler absprechen oder sich den Kaufvertrag durchlesen. Hier kann durchaus vorgeschrieben werden, dass Wartung und Inspektion in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen, um die Garantie zu erhalten. Ebenso gibt es bei Leasingverträgen in der Regel eine Werkstattbindung.

herk/pilz

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