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Tipps für Autofahrer: Wann man das Parklicht einschalten muss

Tipps für Autofahrer

Wann man das Parklicht einschalten muss

Stellen Halter ihr Fahrzeug bei Dunkelheit am Straßenrand ab, sollten sie das Parklicht anschalten.
Stellen Halter ihr Fahrzeug bei Dunkelheit am Straßenrand ab, sollten sie das Parklicht anschalten. Foto: Julian Stratenschulte, tmn

Die Situation kennen viele Autofahrer: Sie stellen ihr Fahrzeug am Rand einer Straße ab, die nur schlecht oder gar nicht beleuchtet ist. Oder wo etwa die Laternen irgendwann in der Nacht abgeschaltet weden. Darauf weist ein sogenannter roter Laternenring mit schmalen weißen Rand (Verkehrszeichen 394) hin.

Teilschuld für den Halter

In solchen Fällen müssen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht anschalten, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Tun sie das nicht, können andere Verkerhsteilnehmer das Auto übersehen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann den Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld treffen.

Oft aktiviert der Blinkhebel das Parklicht

Das Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss as Auto an der zur Fahrbahn hingewandte Seite. Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall genau funktioniert, steht in der Betriebsanleitung.

Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen immer das Standlicht einschalten. Damit brennen beide Scheinwerfer und beide Rückleuchten. Das Parklicht reicht dort nicht aus. (tmn)

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