Immer mehr Menschen schließen zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Damit regeln sie ihre eigene Beisetzung und nehmen den Angehörigen die finanzielle Last der Beerdigungskosten. Aber welche Wünsche können eigentlich im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgehalten werden?
Über einen Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich sämtliche Wünsche für die eigene Beisetzung festhalten. So individuell die Menschen sind, so unterschiedlich sind die Vorstellungen der eigenen Beerdigung. Es kann festgelegt werden, welche Bestattungsart – ob Feuer- oder Erdbestattung – gewünscht ist und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll.
Auf diese Weise müssen die Hinterbliebenen keine schwierigen Entscheidungen fällen und können sich sicher sein, dass sie im Sinne des Verstorbenen handeln. Mit der Veränderung der Gesellschaft in Bezug auf ihre Religion, die Zunahme von Alleinstehenden und verstreut lebenden Familienmitgliedern, wandelt sich auch die Bestattungskultur. Der Trend entwickelt sich zu Naturbestattungen wie Baum-, Wiesen-, Fels- und Seebestattungen, welche eine Feuerbestattung voraussetzen.
„Gerne können Sie sich unverbindlich auf unserer Homepage oder bei einem persönlichen Gespräch in unserer Geschäftsstelle in Königsbrunn oder den Filialen Bobingen und Schwabmünchen informieren“, erklärt Peter Welzmüller, der Inhaber des Bestattungsdienstes.