
Lockerungen in Italien: Außengastronomie und Museen öffnen

Schrittweise Öffnungen in Gastronomie und im Kulturbereich sollen Italien wieder für Besucher attraktiver machen. Für Streit sorgt noch das nächtliche Ausgangsverbot.
Ab Montag (26. April) wollen Restaurants und Bars in vielen Regionen Italiens ihre Außengastronomie öffnen und Kulturstätten wieder Besucher empfangen. In Rom öffnen zahlreiche Museen.
Der Palazzo Barberini mit seiner bedeutenden Kunstsammlung, die Trajansmärkte und auch die berühmte Ausgrabungsstätte der antiken Rennstätte Circus Maximus können wieder besucht werden, wie die Stadt mitteilte.
Venedigs Oper La Fenice will ab Montag wieder Zuschauer einlassen, und die Uffizien in Florenz wollen schrittweise, beginnend mit dem Boboli-Garten, öffnen. Ab Dienstag sollen Besucher auch wieder den Archäologiepark der in der Antike bei einem Vulkanausbruch zerstörten Stadt Pompeji besuchen können.
Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte in der vergangenen Woche einen Fahrplan für schrittweise Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die Öffnungen in Gastronomie und Kulturbereich gelten demnach in den Gelben Zonen mit einem moderaten Infektionsgeschehen. Dazu zählen ab Montag insgesamt 15, darunter die Lombardei mit der Metropole Mailand, Latium mit der Hauptstadt Rom, die Autonome Provinz Bozen-Südtirol und die Urlaubsregion Toskana.
Für Streit in der Regierung sorgt unterdessen das nächtliche Ausgangsverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Die mitregierende Lega des früheren Innenministers Matteo Salvini forderte, diese später beginnen zu lassen. Mit den Lockerungen können mehr Kinder zum Präsenzunterricht kommen. Außerdem ist in den Gelben Zonen Sport im Freien in Gruppen wieder erlaubt.
Dem Plan zufolge sollen dort ab dem 15. Mai Schwimmbäder wieder öffnen. Beginnend mit dem 1. Juni darf die Gastronomie ihre Gäste demnach auch drinnen bewirten und die Menschen können in Fitnessstudios trainieren. Mit Blick auf die Fußball-EM sollen ab Juni wieder begrenzt Fans in Stadien erlaubt sein.
© dpa-infocom, dpa:210426-99-357612/6 (dpa)

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