Können Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Kündigungsfristen sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Doch wie sieht es mit fristlosen Kündigungen aus? Können die auch vom Arbeitnehmer ausgehen?
Kündigungsfristen von zwei bis gar sechs Monaten machen Arbeitnehmern den Jobwechsel oft schwer. Der neue Arbeitgeber sucht einen Mitarbeiter, der am besten sofort anfängt - man selbst muss aber noch ein paar Monate dabeibleiben. Dürfen Arbeitnehmer dann fristlos kündigen?
"Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil - also auch vom Arbeitnehmer - aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden", erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. Das ist in Paragraf 626 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Diese Gründe beziehen sich allerdings auf Tatsachen, die das Arbeitsverhältnis für den Einzelnen unzumutbar machen. Neben ausbleibendem Lohn können das etwa Beleidigungen durch den Arbeitgeber, sexuelle Belästigung oder rassistisches Verhalten sein. Auch wenn sich der Arbeitgeber regelmäßig und willkürlich weigert, Urlaub zu gewähren, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Stellenwechsel ist kein Grund für fristlose Kündigung
Wichtig: "Der Wunsch, eine andere Stelle anzunehmen, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hier muss der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten", erklärt Markowski, der in der der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist.
Im schlimmsten Fall muss der Arbeitnehmer sonst Schadenersatz leisten. "Das kommt vor allem bei unberechtigten fristlosen Kündigungen wegen Stellenwechsel immer wieder vor", so der Fachanwalt. Das kann zum Beispiel den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffen, Kosten für die Rekrutierung von Personal oder Schadenersatz für Produktionsausfälle.
Eine fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen - und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. "Da muss ich mich schnell entscheiden, weil das ja bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unzumutbar ist. Wenn ich vier Wochen abwarte, impliziert das, dass es ja so schlimm nicht gewesen sein kann", sagt Markowski.
Manchmal ist erst eine Abmahnung erforderlich
Bei Dauertatbeständen gelte es, ab dem Zeitpunkt zu handeln, wenn das "Maß überschritten ist", so Markowski. Zahlt ein Arbeitgeber zum Beispiel wiederholt keinen Lohn, muss der Arbeitnehmer ihn zunächst abmahnen. Zeigt sich keine Besserung, kann er fristlos kündigen.
Für fristlose Kündigungen gelten die gleichen Maßstäbe wie für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. So könne zum Beispiel eine vorherige Abmahnung erforderlich sein - damit der Arbeitgeber die Chance hat, ein etwaiges Fehlverhalten oder aus Sicht des Arbeitnehmers unzumutbare Zustände zu beenden. (dpa)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.