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Wirtschaft
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Scheidungskosten senken: Sparen im Trennungsjahr

Foto: DPA

München/Berlin (dpa/tmn) - Nur die wenigsten Scheidungen arten zu einem Rosenkrieg aus. In den meisten Fällen haben beide Parteien ein Interesse daran, die Trennung auch formal unkompliziert und günstig abzuwickeln.

Damit die Scheidungskosten möglichst gering ausfallen, sollten beide Partner die offenen Punkte im Vorhinein einvernehmlich klären. Denn mit jeder offenen Frage erhöht sich das Risiko, vor Gericht zu streiten und damit deutlich höhere Anwaltskosten zahlen zu müssen.

Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Anwaltskosten entstehen vor der Scheidung und vor Gericht. Grundsätzlich besteht bei Familienstreitigkeiten für beide Parteien Anwaltszwang, erklärt Finn Zwißler, Ratgeberautor und Rechtsanwalt aus München. Die Partei, die den Scheidungsantrag einreicht, braucht auf jeden Fall einen Anwalt. Die andere nimmt zunächst lediglich Stellung dazu. Stimmt sie zu, braucht sie dafür keinen Anwalt, so die Ausnahme im Gesetz. In der Mehrzahl der Fälle stimme die Gegenseite dem Antrag zu - beide Eheleute einigen sich einvernehmlich.

Erst wenn Folgen der Scheidung wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu klären sind, braucht auch die zweite Partei einen Anwalt, erläutert Zwißler. "Bedürfen diese Dinge aber keiner Klärung, kann das Paar bei einvernehmlicher Zustimmung auf den zweiten Anwalt verzichten." So lassen sich doppelte Anwaltskosten sparen. Das gilt beispielsweise für Studenten ohne Kinder oder ältere Paare ohne Kinder, die einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Lehnt hingegen eine Partei den Antrag ab, brauche sie einen eigenen Rechtsanwalt.       

Schwer wiegt das Risiko von Kosten, die durch einen Streitfall vor Gericht anfallen. Wenn aber vorher alle wichtigen Punkte geklärt sind, müsse später erst gar nicht darum gestritten werden, sagt Zwißler: "Je mehr und länger gestritten wird, umso teurer wird die Scheidung." Oft wüssten die Eheleute aber nicht, was sie alles im Vertrag vorher klären müssen. "Aus dieser Unsicherheit können Spannungen und Streit entstehen."

All das, was vor Gericht zum Streitfall werden kann, sollten die Ehepartner am besten vor dem Einreichen des Ehescheidungsantrags vertraglich regeln, empfiehlt auch Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Hat das Paar ein Kind, ist die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts zu klären. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, wo das Kind seinen Aufenthalt haben wird. Und Eltern müssen sich über den Umfang des Umgangsrechts klar werden. Hinzu kommt die Regelung des Kindesunterhalts.

Vertraglich geregelt sollten außerdem sein: der Unterhalt des Ehegatten, der Zugewinnausgleich, die weitere Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung der Haushaltsgegenstände. Am besten wird diese Einigung von einem Notar beurkundet, da einige dieser Punkte beurkundungspflichtig sind. Eine Ausnahme ist der Versorgungsausgleich, der die Rentenansprüche des Ehepartners regelt und von Amts wegen vorgenommen wird, erklärt Rakete-Dombek. War die Ehefrau Hausfrau und hat sie somit keine Rentenansprüche erworben, steht ihr ein Anspruch gegen den Ehemann zu. Wie hoch die Ansprüche der Ehefrau im Einzelfall sind, sei im Detail sehr kompliziert. Deshalb sollte derjenige, der den Anwalt sparen will, vor dem Scheidungstermin die Beratung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich sei der Anwalt bestrebt, auf eine Einigung hinzuwirken, sagt Zwißler. "Es ist ein Vorurteil, dass Anwälte bei Scheidung gerne streiten und vor Gericht ziehen." Bei einer Einigung bleibt das Gericht außen vor, und für den Mandanten wird eine gesonderte Einigungsgebühr fällig. Dadurch spare er aber trotzdem Geld, denn er muss im Falle der außergerichtlichen Einigung keine Gerichtskosten zahlen. "Das spart oft mehr als ein paar Hundert Euro."

Hat der Mandant wenig Geld, könne er außerdem Beratungshilfe beantragen, rät Zwißler. Damit geht er im Anschluss zu einem Anwalt. Die Kosten für die Beratungshilfe übernehme die Staatskasse. Vor Gericht könne der Anwalt außerdem Verfahrenskostenhilfe für seinen Mandanten beantragen - das spart die Gerichtskosten.

Sind bereits in einem Ehevertrag zum Beispiel die Punkte Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Vermögensteilung geregelt, gibt es bei einer Scheidung keine strittigen Punkte mehr, lautet das Fazit von Finanzplanerin Sybille Schultebraucks vom Beratungsunternehmen Frauen-Finanzen in Erkrath. So könnten Scheidungskosten im Vorhinein erheblich reduziert werden. Der Ehevertrag beugt also ebenso einem Streit vor wie ein lückenloser Scheidungsantrag. Beides spart bares Geld.

Literatur: Finn Zwißler, Geld-Checkliste Scheidung. Die entscheidenden Schritte - Richtig handeln im Trennungsjahr, Walhalla, ISBN-13: 978-3-8029-3971-6, 9,95 Euro.

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