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Post Covid
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Was beim Wiedereinstieg in den Beruf wichtig ist

Von null auf hundert geht nicht: Wer mit Post Covid wieder in den Beruf einsteigen möchte, sollte gerade anfangs immer unter der Belastungsgrenze bleiben.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, tmn

Dauern Beschwerden nach einer Corona-Infektion länger als zwölf Wochen, ist von Post Covid die Rede. Beim Weg zurück in den Beruf ist vor allem Geduld gefragt.

Konzentrationsschwierigkeiten, Erschöpfung oder auch Gedächtnisprobleme: Beschäftigte, die mit Post Covid wieder in den Beruf einsteigen, brauchen am Arbeitsplatz viel Zeit und Verständnis. Darauf weist Witold Rogge, Oberarzt am Unfallkrankenhaus Berlin in einem Beitrag im Magazin "Topeins" (Ausgabe 04/22) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, hin.

Man sehe den Patientinnen und Patienten zwar nicht an, dass sie an Post Covid leiden, sie würden aber nicht mehr so viel schaffen wie vorher. Wichtig ist daher eine gute Vorbereitung der Wiedereingliederung in den Betrieb. Häufig scheitere sonst der erste Wiedereinstiegsversuch, weil Beschäftigte hohe Ansprüche an sich selbst stellen und direkt ihr ehemaligen Niveau wieder erreichen wollen.

Besser ist es, bei der Rückkehr Aufgaben und Arbeitszeiten anzupassen. Zugleich sollten Möglichkeiten ausgelotet werden, wie sich Arbeitsplätze gegebenenfalls umgestalten lassen.

Unter der Belastungsgrenze bleiben

Sind Beschäftigte mindestens sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten krankgeschrieben, kommt den Infos zufolge auch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) infrage. Häufig wird dabei ein Ansatz verfolgt, bei dem die Arbeitsstunden und damit die Belastung schrittweise gesteigert wird - das sogenannte Hamburger Modell.

Das eignet sich für Post-Covid-Betroffene aber nur bedingt. Medizinisch gesehen sei es am besten, wenn Beschäftigte mit Post Covid immer ein wenig unter ihrer Belastungsgrenze bleiben, so Rogge.

Die Wiedereingliederung sollte deshalb über einen längeren Zeitraum möglichst flexibel gehandhabt werden. Eine Wiedereingliederung kann auf sechs Monate oder im Einzelfall sogar noch länger angelegt werden. In dieser Zeit sind die Beschäftigten dem Beitrag zufolge noch krankgeschrieben. Ihre Arbeitskraft kann daher nicht fest eingeplant werden.

Weiterführende Infos finden betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel auf dem Portal "longcovid-info.de" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. (tmn)

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