
Haushaltshilfe immer anmelden

Wer zu Hause für Tätigkeiten wie Putzen und Kochen eine Haushaltshilfe beschäftigt, sollte sie anmelden. Das erspart im Ernstfall viel Ärger. Das Verfahren ist denkbar einfach.
Partnerschaft, Karriere, Kinder. Und nebenbei muss auch noch der Haushalt gestemmt werden. Fürs Putzen, Bügeln, Kochen und dergleichen mehr holen sich viele gegen Bezahlung Unterstützung in die Wohnung.
Rund vier Millionen Haushaltshilfen gibt es schätzungsweise in Deutschland. Doch viele davon arbeiten schwarz. Wer seine Haushaltshilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
"Spätestens wenn die Haushaltshilfe beim Putzen etwa von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf", sagt Mareike Bröcheler von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh).
Der behandelnde Arzt muss den Unfall immer dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Besteht für die verletzte Person kein Versicherungsschutz, kann der Auftraggeber dazu verpflichtet werden, die Behandlungs- und Rehakosten zu zahlen. "Dann wird es richtig teuer", betont Bröcheler.
Es spricht also viel dafür, die Haushaltshilfe mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro im Monat bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Das Verfahren ist einfach: Auf der Webseite ist der sogenannte Haushaltscheck abrufbar, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Der Arbeitgeber erteilt der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung für alle Abgaben. "Ansonsten muss sich der Arbeitgeber um nichts kümmern, die Minijob-Zentrale regelt alles weitere und meldet den Beschäftigten bei den Sozialversicherungen an", betont Elke Wieczorek vom Berufsverband der Haushaltsführenden (DHB).
Der Arbeitgeberanteil für Renten- und Krankenversicherung, für eine Pauschalsteuer und für eine Unfallversicherung beträgt etwa 14 Prozent. Der Arbeitnehmer selbst muss nichts zahlen.
"Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Minijobber fragt, ob er oder sie noch andere Minijobs hat", betont Wolfgang Buschfort von der Minijob-Zentrale. Ist dies der Fall, darf der Gesamtverdienst nicht über 450 Euro liegen. Sonst kann die Haushaltshilfe nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Das würde bedeuten, dass sie auf Lohnsteuerkarte beschäftigt werden muss. Die Folgen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge, die Haushaltshilfe muss Steuern zahlen.
Welchen Stundenlohn die Haushaltshilfe bekommt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander aushandeln. "Üblich sind Stundensätze zwischen 10 und 15 Euro", erklärt Wieczorek. Nach oben hin sind natürlich keine Grenzen gesetzt - bei einem Minijob darf nur der Verdienst von 450 Euro pro Monat nicht überschritten werden.
Ein Arbeitsvertrag, in dem aufgelistet ist, welche Aufgaben die Haushaltshilfe hat, bietet Sicherheit. "Gerade wenn es zum Streit kommt, hilft es, wenn man vorher die Leitlinien der Beschäftigung gemeinsam festgelegt und unterschrieben hat", erläutert Buschfort.
Der Arbeitgeber kann die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. "Bis zu 510 Euro im Jahr bekommt man vom Fiskus zurück", sagt Buschfort. Die Vorteile für die Haushaltshilfe: Sie zahlt in die Rentenkasse ein. Und sie hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. "80 Prozent dieser Kosten bekommt der Arbeitgeber über die Minijob-Zentrale erstattet", so Bröcheler.
Die Unfallversicherung der Haushaltshilfe kommt für Unfälle bei der Arbeit, aber auch auf dem Hin- und Rückweg auf, erklärt Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Unfallschutz umfasst eine umfassende Heilbehandlung, ohne dass in der Regel Eigenanteile des Versicherten anfallen. Falls erforderlich, kommt die Versicherung auch für eine berufliche und soziale Rehabilitation auf. dpa

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