Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Frisch verheiratet? Dann werden Sie im Jahr der Eheschließung steuerlich automatisch zusammen mit Ihrem Ehepartner veranlagt. Bedeutet: Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, sofern Sie nichts anderes bei Ihrem Finanzamt beantragen. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) spart das nicht nur Zeit, sondern regelmäßig auch Steuern.
Der Grund: Das umstrittene, aber nach wie vor angewandte Rechenverfahren namens Ehegattensplitting. Es funktioniert so: Das Einkommen der beiden Ehepartner wird zu einem gemeinsamen Haushaltseinkommen addiert. Anschließend wird der Betrag halbiert und die fällige Einkommensteuer für die Hälfte des Einkommens berechnet. Das Finanzamt tut also so, als hätte jeder der Partner genau gleich viel verdient. Die errechnete Einkommensteuer wird dann verdoppelt - das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar ans Finanzamt zahlen muss.
Steuervorteil kann enorm sein
Ein Rechenbeispiel schafft Klarheit: Die Ehefrau arbeitet in Vollzeit und verdient pro Jahr 60.000 Euro. Der Mann arbeitet in Teilzeit und verdient 15.000 Euro. Lässt sich das Paar einzeln veranlagen, müsste sie für das Jahr 2024 14.680 Euro Steuern bezahlen, er 581 Euro. Die Gesamtbelastung läge also bei 15.261 Euro.
Lassen sie sich zusammen veranlagen, liegt die steuerliche Bemessungsgrundlage bei 37.500 Euro (75 000 Euro geteilt durch zwei). Hierfür beträgt die Steuerlast 6699 Euro. Mit zwei multipliziert ergibt sich für das Paar eine Gesamtbelastung von 13.398 Euro, also satte 1863 Euro weniger - pro Jahr.
Jahr für Jahr neu über Splittingtarif entscheiden
Besonders groß ist der Steuervorteil laut VLH, wenn die Ehepartner stark unterschiedlich verdienen. Bei gleichem Einkommen ist der Vorteil dahin.
Ob sie sich gemeinsam oder einzeln veranlagen lassen möchten, legen Ehepaare übrigens allein mit einem Häkchen auf der ersten Seite der Steuererklärung, dem Hauptvordruck, fest. Dort können Ehepaare - und auch eingetragene Lebenspartner - entweder die "Zusammenveranlagung" oder die "Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern" auswählen. Diese Entscheidung können sie Jahr für Jahr neu treffen. (tmn)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Die ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.