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Nacktbaden: Fallen an den Baggerseen die Hüllen?

Nacktbaden

Fallen an den Baggerseen die Hüllen?

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    Wenn es draußen heiß wird, lassen die Menschen gerne mal ihre Hüllen fallen. In der Region gibt es bisher aber noch keinen eigenen FKK-Bereich.
    Wenn es draußen heiß wird, lassen die Menschen gerne mal ihre Hüllen fallen. In der Region gibt es bisher aber noch keinen eigenen FKK-Bereich.

    Mit oder ohne Bikini in den Baggersee an jedem Tag und zu jeder Stunde – insbesondere aber an heißen Tagen? Für viele Menschen in der Region stellt sich diese Frage womöglich nie, der ein oder andere denkt zumindest darüber nach. Wer bis zum 1. Oktober vergangenen Jahres nackt in ein öffentliches Gewässer sprang, der handelte gesetzeswidrig. Bis dahin gab es in Bayern ein generelles Nacktbadeverbot, das nun aber nicht mehr gilt. Die Staatsregierung legt die Verantwortung in die Hände der Kommunen. Die Wertinger Zeitung fragte nach, wie das Städte und Gemeinden in der Region bewerten.

    Bürgermeister Anton Winkler war überrascht, als er gestern im Gespräch mit der WZ über die Absichten der Staatsregierung erfuhr. „Natürlich werden wir uns über diese Sache Gedanken machen“, kündigt Winkler eine Diskussion im Gemeinderat an. Zumal Binswangen mit einem Dutzend von Kiesweihern ausgestattet ist, in denen die Menschen an warmen Tagen zum Baden gehen. Von FKK-Badegästen in der Vergangenheit hat er bisher nichts mitbekommen. Er glaubt auch nicht, dass aufgrund der neuen Regelung die Menschen nun verstärkt die Hüllen fallen lassen werden. Vor allem auch wegen der Rücksicht auf die Kinder. Generell ist Winkler aber der Meinung, dass jeder selbst entscheiden soll, ob er in der Badehose oder im Adam-Kostüm ins Wasser springen möchte.

    Weil es rund um die Kiesweiher im Ried bei Ober- und Unterthürheim viele Schnaken und anderes Ungeziefer gibt, nutzten laut Bürgermeister Norbert Beutmüller nur noch ganz wenige Menschen diese Badegelegenheit in der Natur. „Wer Erfrischung braucht, der kann bei uns ins Lauterbacher Freibad gehen“, macht der Bürgermeister in diesem Zusammenhang gleich Werbung für die in wenigen Wochen beginnende Badesaison. Von FKK-Freunden in der Gemeinde hat Beutmüller bisher nichts gehört. Und dennoch hätte er Verständnis, wenn zum Beispiel an einem schwülen Sommerabend ein Radfahrer plötzlich auf die Idee käme, vor lauter Schweißperlen auf der Stirn, sich in einem Baggersee eine schnelle Erfrischung zukommen zu lassen. „Das würde ich theoretisch selbst bei mir nicht ausschließen“, sagt der passionierte Hobbyradler Beutmüller. Kein Thema ist es für den Bürgermeister, über ein textilfreies Baden für ein paar Abendstunden im Monat im Lauterbacher Freibad nachzudenken. Schon aus wirtschaftlichen Gründen sei dies abzulehnen.

    Öffentliche Gewässer wie sie in einigen Nachbarkommunen vorkommen, gibt es in Wertingen nicht, wie Hauptamtsleiter Günther Weiser von der Stadtverwaltung erklärt. „Deshalb müssen wir uns über ein Nacktbadeverbot auch keine Gedanken machen“. Auch über ein textilfreies Baden im Freibad oder im Hallenbad braucht in Wertingen nicht diskutiert werden. „Bisher ist an uns so ein Gedanke noch nie herangetragen worden“. Wobei Weiser weiß, dass es Bäder gibt, die mit textilfreiem Baden werben. Wie zum Beispiel die Therme in Bad Wörishofen, wo jeden Samstag zwischen 19 und 24 Uhr Schwimmen ohne Bikini und Badehose erlaubt ist.

    Seit Jahren zieht es an warmen Tagen Badefreaks in den gemeindlichen Kiesweiher, der nördlich der Staatsstraße 2028 in Richtung Kicklingen zu erreichen ist. Bisher ist Bürgermeister Wolfgang Grob noch kein FKK-Fall an diesem Gewässer bekannt. Über die ausgelaufene Rechtsverordnung zum bisherigen Nacktbadeverbot will Grob nicht nur im Gemeinderat reden, er wünscht sich auch eine Diskussion im Bayerischen Gemeindetag im Landkreis Dillingen. „Wir sollten da einheitlich verfahren“. Vorstellbar wäre für Grob eine Duldung von Nacktbadern an einem ganz bestimmten Ort der Region und in zeitlich begrenzten Abschnitten.

    Gegen Anstand und Sitte, da sind sich die Vertreter der Kommunen einig, dürfe bei Duldung von Nacktbadern aber nicht verstoßen werden.

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