Ein kleiner Schritt hin zum möglichen Baubeginn 2012 für die Verkehrsplanung im Wertinger Süden gelang Bürgermeister Willy Lehmeier. Durch unbürokratische Verhandlungen erreichte er es dieser Tage , dass ein Wertinger Landwirt seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Laugnakreuzung zurückzog. Der Baubeginn 2012 ist deswegen aber noch nicht gesichert, denn nach wie vor aktuell ist die Klage des Bund Naturschutz (BN) gegen die Dreifeldbrücke (Overfly).
Der klagende Wertinger Landwirt wäre nicht vom Brückenbau betroffen gewesen, sondern vom geplanten Tunnel am Gießeweg, der zu der über zehn Millionen Euro teuren Neuordnung des Verkehrs im Wertinger Süden gehört.
Laut Lehmeier ging es lediglich um eine Fläche von 37 Quadratmetern, welche der Landwirt hätte abtreten müssen.
Nach wie vor steht aber die BN-Klage im Raum! Lehmeier gab an, dass diese Klage zwar beim Verwaltungsgericht eingereicht sei, aber ihm noch keine Begündung vorliege. Der Bürgermeister betonte: „Ich meine, man könnte sich auch bei der BN-Klage – wie im Falle des Landwirts – zusammensetzen und schauen, ob man eine Einigung finden kann.“
Tatsächlich läuft alles auf eine gerichtliche Entscheidung hinaus, denn wie Dieter Leippert, der BN-Vorsitzende im Dillinger Kreis schon in der WZ darlegte, gehe der BN grundsätzlich nur dann in ein Verfahren, wenn zwei Anwälte eine mindestens 80-prozentige Gewinnchance attestieren. Wie in der WZ bereits berichtet, betonte Leippert, dass es dem Bund Naturschutz nicht darum ginge, die Baumaßnahmen zu verzögern, sondern sie zu verhindern.
Für einen Baubeginn im Frühjahr 2012 müssten die Ausschreibungen der Arbeiten bald beginnen. Die Zeit wird knapp. Kann man das Verfahren beim Verwaltungsgericht noch rechtzeitig in Gang bringen, um den Frühjahrstermin für die Ausschreibungen einzuhalten?
Falls Bürgermeister Lehmeier in dem von ihm angedachten Gespräch mit dem Bund Naturschutz kein Einvernehmen erzielt, könnte man dennoch mit dem Bau beginnen. Auch wenn die BN-Klage aktuell bleibt, wäre der Planfeststellungsbeschluss laut Ivo Moll, dem Sprecher des Verwaltungsgerichts, rechtlich durchaus vollziehbar: „Aber das Risiko, dass der Bau dann stehen bleibt, weil das Gericht einen Fehler findet, das müsste man tragen.“