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Wertingen: Neue Parkregelung auf dem Zusamparkplatz – Parkdauer auf drei Stunden begrenzt

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Auf dem Zusamparkplatz darf man nicht mehr unbegrenzt parken

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    Auf dem Zusamparkplatz hat die Stadt Wertingen die maximale Parkdauer auf drei Stunden beschränkt.
    Auf dem Zusamparkplatz hat die Stadt Wertingen die maximale Parkdauer auf drei Stunden beschränkt. Foto: Lioba Reiter

    Auf dem Zusamparkplatz hat die Stadt Wertingen wieder eine beschränkte Parkdauer eingeführt. Der Parkplatz zwischen Mühlgasse und Böhmergäßchen hinter dem Pfarrheim ist zwischenzeitlich für unbegrenzte Dauer nutzbar gewesen. Nun soll man hier nur noch drei Stunden parken dürfen.

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