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Arbeitsmarkt
08.08.2018

Ministerium: 450-Euro-Grenze für Minijobs soll bleiben

Die Einkommensgrenze für Minijobber bleibt bestehen.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Der Mindestlohn steigt, dennoch gilt für Minijobber weiterhin eine Einkommensgrenze von 450 Euro. Der Hotel- und Gaststättenverband fürchtet deshalb Personalknappheit.

Für Minijobs soll es trotz des steigenden Mindestlohns bei der Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat bleiben. Eine weitere Anhebung sei derzeit nicht vorgesehen und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags, teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dringt indes auf eine Erhöhung, wie Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Bild  am Mittwoch sagte. Die Grenze verschärfe die ohnehin bestehende Personalknappheit im Gastgewerbe. Sie solle daher an die Lohnentwicklung gekoppelt werden und jährlich automatisch mitwachsen.

Zuletzt wurde die Verdienstgrenze 2013 erhöht

In Deutschland gibt es laut Bundesarbeitsagentur rund 7,5 Millionen Minijobber. Der Mindestlohn soll Anfang 2019 von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen und Anfang 2020 nochmals auf 9,35 Euro. Das führt dazu, dass Minijobber immer kürzer arbeiten können, bis die Verdienstgrenze erreicht ist. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte, von Beginn an sei die Maßgabe gewesen, eine Ausweitung der Minijobs zu begrenzen. Denn Ziel sei, möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, auch im Hinblick auf die Altersabsicherung. Zuletzt war die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte 2013 von 400 auf 450 Euro erhöht worden.  (dpa)

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